Eidg. Finanz Departement (EFD)
Keine Bespitzelung von italienischen Bankkunden durch CH- Behörden
Bern (ots)
Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass Schweizer Behörden der italienischen Staatsanwaltschaft geholfen hätten, italienische Staatsbürger bei Bankgeschäften in der Schweiz zu filmen. Dies schreibt die Landesregierung in ihrer heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Flavio Maspoli (Lega/TI), der sich auf einen Zeitungsbericht der «Milano Finanza» gestützt hatte.
Weder bei der Bundesanwaltschaft, noch bei der Eidg. Steuerverwaltung oder der Eidg. Bankenkommission habe man Kenntnis von solchen Handlungen, schreibt der Bundesrat. Der Zeitungsartikel sei auch derart vage gehalten, dass ohnehin erhebliche Zweifel an seinem Wahrheitsgehalt angebracht seien. Die Bundesanwaltschaft sehe daher mangels konkreter Anhaltspunkte auch keinen Anlass zu prüfen, ob verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) oder wirtschaftlicher Nachrichtendienst (Art. 273 StGB) vorliegen. Eine Verletzung des Bankgeheimnisses wäre im Übrigen selbst dann nicht gegeben, wenn es zu den geschilderten Vorkommnissen gekommen wäre, da dieses Delikt im Wesentlichen nur von den Bankorganen selber - nicht aber von Dritten - begangen werden könne.
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