Eidg. Finanz Departement (EFD)
Bankgeheimnis: stabile Akzeptanz
Bern (ots)
Die vom EFD auch dieses Jahr erhobenen Wissensstände und Einstellungen ergeben bezüglich Bankgeheimnis-Akzeptanz weiterhin ein stabiles Bild. Dank identischer Fragestellung und Methode sind die Resultate von 2001 und 2002 vergleichbar und lassen den Schluss zu, dass keine Trendwende festzustellen ist. Die Bevölkerung ist sehr gut über den Geltungsbereich des Bankgeheimnisses informiert (70%). Die befragten Wahlberechtigten akzeptieren die heutige Regelung nach wie vor deutlich (2001: 59%; 2002:58%) und stimmen keiner Alternative mit mehr als 27% zu. Die Umfrage wurde im April und Mai 2002 durchgeführt, also in einem Zeitraum, in welchem das Bankgeheimnis in der Öffentlichkeit besonders stark diskutiert wurde. Die meisten Abweichungen der Resultate 2001/2 bewegen sich in der statistischen Fehlertoleranz der bei 1'500 Wahlberechtigten durchgeführten repräsentativen Umfrage und sind zu gering, um daraus Verschiebungen in der Einstellung ableiten zu können.
Die EFD-Studie thematisiert auch dieses Jahr nicht einfach die digitale Frage nach Abschaffung oder Beibehaltung des Bankgeheimnisses. Vielmehr wird dessen Akzeptanz in einer direkten Gegenüberstellung mit zusätzlichen Tatbeständen gemessen, die vom Bankgeheimnis ausgenommen werden könnten. Dabei wurden ausdrücklich auf Besonderheiten wie z.B. die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung hingewiesen und differenzierte Alternativen zur heutigen Regelung angeboten.
Hoher Informationsstand
Die erste zum Bankgeheimnis gestellte Frage betrifft den Informationsstand. 70% der Befragten wissen, dass das Bankgeheimnis zwar die Privatsphäre der Kunden schützt, jedoch bei Straftatbeständen wie organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug aufgehoben wird (2001: 65%).12% der Befragten meinen, das Bankgeheimnis biete einen absoluten Schutz und könne nicht aufgehoben werden (2001:13%). Ebenfalls 12% sind der Auffassung, das Bankgeheimnis werde auch bei Steuerhinterziehung aufgehoben (2001:14%). Äusserst wenige Befragte, nämlich 5% wissen keine Antwort (2001:8%).
58% akzeptieren heutige Regelung - wenig Zustimmung zu Alternativen
Die zweite Frage betrifft die künftige Ausgestaltung des Bankgeheimnisses. 58% wollen, dass das Bankgeheimnis wie bis anhin nur bei Steuerbetrug und strafrechtlichen Delikten aufgehoben werden kann (2001: 59%). 27% befürworten die Aufhebung auch bei Steuerhinterziehung (2001: 25%). 11% wollen das Bankgeheimnis generell aufheben (2001: 10%). Lediglich 4% wissen keine Antwort (2001: 6%). Soweit die knappen Abweichungen zum Vorjahr es zulassen, kann ein minimer Rückgang der Zustimmung zur heutigen Lösung in der Deutschschweiz (von 61% auf 59%) und bei der jüngsten Personengruppe (von 61% auf 56%) festgestellt werden.
Teilweise Aufhebung nur für Ausländer chancenlos
Die dritte Befragung nimmt die in anderen Meinungsumfragen gestellte Frage nach einer teilweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Steuerhinterziehung auf. Für die teilweise Aufhebung nur für Ausländer sprechen sich 26% aus (2001: 24%), wogegen 67% dieses Modell ablehnen (2001: 63%). Die Zustimmung zur teilweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses wird in der Schlussfrage relativiert. Nur noch von gut die Hälfte der Befragten würden an ihrer Auffassung auch dann festhalten, wenn der Volkswirtschaft daraus Nachteile erwachsen würden (2001 und 2002: 52%), mindestens 38% würden in diesem Fall ins ablehnende Lager wechseln.
Steckbrief
Das Eidg. Finanzdepartement EFD erhebt seit 1997 regelmässig den Wissensstand und Einstellungen der Schweizer Bevölkerung zur Finanzpolitik. 2001 wurden Fragestellungen und Methode neu definiert, somit sind die Resultate 2001 / 2002 vergleichbar. Ziel der demoskopischen Analyse ist die Feststellung, wie bekannt für die Beurteilung der Finanzpolitik wesentliche Fakten sind. Im April / Mai 2002 wurden 1'500 Wahlberechtigte ab 18 Jahren in der deutsch- (1'000) - und der französischsprachigen (500) Schweiz telefonisch befragt (2001 ausnahmsweise 2'000). Die Stichprobe erfolgte nach dem Random-Quota-Verfahren, die Feldarbeit wurde gemäss den Richtlinien von SWISS INTERVIEW auf repräsentativer Basis vom Marktforschungsinstitut DemoSCOPE AG durchgeführt. Vorbereitung und Auswertung besorgte dualis (Alois Sidler in Herdern). Die Ergebnisse sind zusätzlich zu den Gesamtwerten nach Regionen, Geschlechtern, Altersgruppen, Bildung, sozialen Schichten (Selbsteinschätzung) und Haushaltsgrössen aufgeschlüsselt.
Anmerkung: Dieser Auszug wurde aus aktuellem Anlass vor der Auswertung des ganzen Datensatzes erstellt. Die Zahlen und Interpretationen wurden von «dualis» (Alois Sidler) überprüft. Die vollständigen Umfrageresultate werden nach erfolgter Auswertung voraussichtlich noch vor den Sommerferien auf dem Internet publiziert (www.efd.admin.ch). Auch hier sind die Fragestellungen gleich wie im Vorjahr.
EFD-Umfrage: Die Fragen zum Bankgeheimnis im Wortlaut
Frage 10: Die Schweiz kennt das Bankgeheimnis. Ich lese Ihnen drei Aussagen vor und Sie sagen mir bitte, welche Aussage auf das Bankgeheimnis zutrifft:
Antworten:
1 Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre des Kunden absolut und kann nicht aufgehoben werden
2 Das Bankgeheimnis schützt zwar die Privatsphäre des Kunden, wird jedoch aufgehoben bei Straftatbeständen wie organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug
3 Das Bankgeheimnis wird auch aufgehoben, wenn Steuerhinterziehung im Spiel ist
99 weiss nicht / k.A
Frage 11: Das Bankgeheimnis schützt zwar die Privatsphäre des Kunden, wird jedoch schon heute aufgehoben bei Straftatbeständen wie organisierte Kriminalität, Geldwäscherei oder Steuerbetrug. Nicht aufgehoben wird es bei Steuerhinterziehung. Im Gegensatz zum Steuerbetrug liegt bei der Steuerhinterziehung keine Urkundenfälschung vor. Deshalb wird die Steuerhinterziehung nicht mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses bekämpft, sondern präventiv mit der Verrechnungssteuer und relativ niedrigen Steuern auf dem Einkommen. Wie soll die Schweiz mit dem Bankgeheimnis künftig verfahren? Ich lese Ihnen dazu drei Aussagen vor und Sie sagen mir, welche Sie am ehesten befürworten.
Antworten:
1 Das Bankgeheimnis sollte generell aufgehoben werden
2 Das Bankgeheimnis sollte wie bis anhin nur bei Steuerbetrug und strafrechtlichen Delikten aufgehoben werden können
3 Das Bankgeheimnis sollte in Fällen von Steuerhinterziehung aufgehoben werden können
99 weiss nicht / k.A.
Frage 12: Andere Meinungsumfragen stellten die Frage nach einer teilweisen Aufhebung des schweizerischen Bankgeheimnisses bei Steuerhinterziehung. : Für inländische Steuerpflichtige würde es beibehalten, für im Ausland wohnhafte Personen jedoch aufgehoben. Befürworten Sie eine solches Modell?
Antworten vorlesen
1 ja -- (= Filter für Frage 12a)
2 nein - Ende
99 weiss nicht / k.A. - Ende
Frage 12a: Halten Sie an Ihrer Auffassung auch dann fest, wenn eine solche Aufhebung des Bankgeheimnisses der schweizerischen Volkswirtschaft Schaden zufügt?
Antworten:
1 ja
2 nein
99 weiss nicht/k.A.
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