Nationalrat entlastet Wohneigentümer nur halbherzig
Zürich (ots)
Der Nationalrat ist an seiner Sitzung vom 26. September 2001 seiner Kommissionsminderheit gefolgt und hat den Systemwechsel, wenn auch äusserst knapp, mit 85 : 85 Stimmen, bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid durch die Ratsvizepräsidentin beschlossen. Nach dem Willen des Nationalrates als Erstrat erfüllt der Systemwechsel demnach den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung besser als eine Systemverbesserung. Erfreulich ist der mit grosser Mehrheit gefasste Beschluss über die landesweite Einführung eines steuerbegünstigten Bausparens.
Der Hauseigentümerverband anerkennt zwar die Bemühungen des Nationalrates, das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu entlasten und für Neuerwerber steuerliche Abzugsmöglichkeiten sowie ein Bausparmodell nach basellandschaftlichem Vorbild einzuführen. Allerdings fallen die mit dem Systemwechsel verbundenen Ertragsausfälle namentlich für die Kantone weit höher aus, als dies bei der Verbesserung des geltenden Systems der Fall gewesen wäre. Auch darf bei aller Anerkennung für den nationalrätlichen Entscheid zugunsten der jetzigen und zukünftigen Eigentümer nicht vergessen werden, dass ein Systemwechsel eine Umverteilung der Steuerlast auf weniger liquide Wohneigentümer und Neuerwerber zur Folge hat. Der Hauseigentümerverband hat daher stets betont, dass ein Systemwechsel nur mit ausreichenden (sozialverträglichen) flankierenden Massnahmen machbar sei.
Diese Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Verlierer des Systemwechsels sind nach wie vor ungenügend. Insbesondere beim Schuldzinsabzug, bei den Unterhaltsabzügen und bei der Übergangsregelung sind Nachbesserungen erforderlich. Auch ist die Frage der Neueinführung einer Zweitwohnungssteuer alles andere als gelöst. Nach der Fassung des Nationalrates dürfen die Unterhaltskosten erst ab einer Höhe von 4000 Franken abgezogen werden, was haargenau dem heutigen Durchschnittsabzug der Wohneigentümer entspricht. Diese Regelung wird dazu führen, dass Unterhaltsarbeiten in Zukunft vermehrt vernachlässigt werden, was der Bausubstanz längerfristig abträglich ist. Ebenso unzureichend ist die von der Verfassung vorgeschriebene Förderung der vom Systemwechsel benachteiligten Neueigentümer.
Nachdem die Vorlage gemäss Entscheid im Erstrat für die Mehrheit der Hauseigentümer lediglich partielle Vorteile bringt, wird der HEV Schweiz seine Anstrengungen zur Lancierung einer Volksinitiative fortsetzen. Für den Fall, dass sich der Systemwechsel auch im Ständerat als mehrheitsfähig erweist, wird der Hauseigentümerverband seine Bemühungen auf eine echte Abfederung des Systemwechsels konzentrieren. Mit dem entsprechenden politischen Druck der Basis werden auch die Volksvertreter erkennen, dass Wohneigentum (auch als Altersvorsorge) zu den vordringlichen Anliegen von Herrn und Frau Schweizer gehört. Jedenfalls wird nur mit echten Förderungsmassnahmen eine Steigerung der bisher dürftigen Eigentumsrate von gut 30% in der Schweiz erreicht. Selbst in den sozialistisch regierten Ländern Europas unterstützt der Staat die Bildung von Wohneigentum mit Direktleistungen im Umfang von Milliardenbeiträgen. Was dort recht ist, sollte in unserem gutsituierten Lande billig sein!
Kontakte: Ständerat Toni Dettling Präsident Hauseigentümerverband Schweiz Tel.: +41 (0)41 811 60 21 Mobile: +41 (0)79 341 73 20
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