Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neue Rechtsgrundlage für Unterstützungskasse des Bundes
Bern (ots)
21. Aug 2002 (EFD) Die Unterstützungskasse der Bundesverwaltung erhält eine neue Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat heute das entsprechende Grundsatzpapier verabschiedet. Das bestehende Leistungsangebot wird beibehalten. Die Unterstützungskasse erbringt Leistungen für Angestellte in sozialen Notlagen.
Heute hat der Bundesrat ein Grundsatzpapier über die seit Jahrzehnten bestehende Unterstützungskasse (UK) zugunsten des Bundespersonals verabschiedet. Ab Inkrafttreten der neuen vorsorgerechtlichen Bestimmungen für das Bundespersonal im ersten Semester 2003 wird die UK als Spezialfonds durch die Personal- und Sozialberatung (PSB) des Eidg. Personalamtes (EPA) geführt. Die Pensionskasse des Bundes, welcher die UK heute unterstellt ist, wird dadurch vom Betreiben einer Einrichtung entlastet, die nicht zum Kerngeschäft der beruflichen Vorsorge gehört.
Die UK ist ein subsidiäres Instrument des Arbeitgebers. Sie dient der Linderung von finanziellen Notlagen der Angestellten. Aus Mitteln der Unterstützungskasse können ebenfalls soziale Einrichtungen des Personals unterstützt werden. Zugang zu Leistungen der UK haben die Angestellten der zentralen und dezentralen Verwaltungseinheiten des Bundes sowie das Personal des Bundesgerichts, der Parlamentsdienste und der Rekurs- und Schiedskommissionen.
Der Bundesrat sprach sich gegen eine Aufteilung des Vermögens der UK auf die Verwaltungseinheiten aus, die im Rahmen der Reorganisation der Bundesverwaltung verselbständigt wurden. Das EFD wurde beauftragt, zusammen mit den Sozialpartnern die Möglichkeit von marktnäheren Konditionen der laufenden Darlehen an Einrichtungen des Personals zu prüfen, beziehungsweise die mittelfristige Ablösung der Darlehen auszuhandeln. Diese Massnahmen dienen längerfristig der Steigerung der Liquidität der UK. Damit stehen vermehrt Mittel für gezielte, individuelle Massnahmen zugunsten der Destinatärinnen und Destinatäre zur Verfügung.
Der Bundesrat bekräftigte im weiteren seine Haltung, zukünftig auf die Finanzierung von Hotels und Ferienwohnungen zu verzichten, die durch Organisationen getragen werden, die den Personalverbänden nahe stehen.
Schliesslich sprach sich der Bundesrat dafür aus, längerfristig einen Zusammenschluss der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals mit der Unterstützungskasse zu prüfen.
Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel 031 323 93 65
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