Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Budget schwarz - Finanzplan rot
Bern (ots)
22. Aug 2002 (EFD) Für das kommende Jahr unterbreitet die Landesregierung den eidg. Räten einen schuldenbremsekonformen Voranschlag mit einem positiven Saldo von rund 60 Millionen. Korrekturbedarf besteht hingegen in den Finanzplanjahren. Statt Überschüssen, wie sie von der Schuldenbremse gefordert wären, resultieren Defizite, die bis 2006 auf über 900 Millionen anwachsen. Hauptursache ist der vom Nationalrat beschlossene Wegfall der Bundesanteile an den Mehrwertsteuer-Prozenten für AHV und IV. Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Klausursitzung beschlossen, im Herbst eine finanzpolitische Standortbestimmung vorzunehmen und sich in diesem Rahmen nicht nur mit der Frage einer möglichen Sanierungsbotschaft auseinander zu setzen, sondern auch zu prüfen, wie zusätzlicher Handlungsspielraum für prioritäre und neue Aufgaben geschaffen werden kann. Falls das Parlament auf seine Teilbeschlüsse im Sozialbereich zurückkommt, können im Finanzplan Wachstumsschwerpunkte in den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie (+6,0%), soziale Wohlfahrt (+5,1%) sowie Entwicklungshilfe und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität gesetzt werden.
Der Voranschlag 2003 steht im Zeichen der erstmaligen Anwendung der Schuldenbremse. Der Bundesrat wird den eidg. Räten für das kommende Jahr einen schuldenbremsekonformen Voranschlag vorlegen. Dieser sieht einen Überschuss von rund 60 Millionen vor. Gegenüber dem Budget des laufenden Jahres beträgt das Ausgabenwachstum rund ein Prozent; verglichen mit dem Finanzplan vom letzten Herbst betragen die Einsparungen rund 700 Millionen. Ermöglicht wurde dieses Ergebnis durch Bereinigungen in allen wichtigen Aufgabengebieten. Neben Schätzkorrekturen, zeitlichen Erstreckungen von Transferzahlungen, verschiedenen Kürzungen im Eigenbereich (zivile Bauten, Dienstleistungen Dritter, Lohnmassnahmen) waren in allen wichtigen Aufgabenbereichen Korrekturen notwendig, so unter anderem beim Militär, bei der Landwirtschaft und den Verkehrsinfrastrukturen. Die zentralen Ziele der bundesrätlichen Politik sind aber auch in diesen Bereichen nicht in Gefahr. So ist auch der Start von Armee XXI sichergestellt.
Finanzplan
Korrekturbedarf besteht in den Finanzplanjahren 2004-2006. Statt der von der Schuldenbremse her geforderten Überschüsse - das Instrument der Schuldenbremse ist allerdings nur für den Voranschlag verbindlich - resultieren Defizite von rund 500 (2004), 600 (2005) und über 900 Millionen (2006). Der Finanzplan entspricht nur dann knapp den Anforderungen der Schuldenbremse, wenn das Parlament auf seine Teilbeschlüsse zum Sozialziel in der Krankenversicherung und zum Bundesanteil an den AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozenten zurückkommt. Unter diesen Voraussetzungen können im Finanzplan Wachstumsschwerpunkte in den Bereichen Bildung, Forschung, Technologie (+6,0%), soziale Wohlfahrt (+5,1%) sowie Entwicklungshilfe und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität gesetzt werden.
Die Gesamteinnahmen entwickeln sich über die gesamte Planperiode 2003-2006 mit 4,2 Prozent pro Jahr über dem angenommenen durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. In den Fiskaleinnahmen, die über die gesamte Planperiode um 4,8 Prozent zulegen, sind geplante Steuererhöhungen wie beispielsweise das IV- Mehrwertsteuerprozent (2005) und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (2005) enthalten. Bei diesen Mehreinnahmen handelt es sich um zweckbestimmte Mittel, welche sowohl die Staats- und Fiskalquote erhöhen, das Ergebnis in der Finanzrechnung indes unberührt lassen. Ebenfalls ins Zahlenwerk eingebaut ist unter anderem die vom Bundesrat beschlossene Steuerreform im Bereich der Familienbesteuerung mit einem maximalen, jährlichen Ausfallpotenzial von rund einer Milliarde (2005).
Konjunktur und Schuldenbremse
Voranschlag und Finanzplan, die beide während des Sommers ausgearbeitet wurden, beruhen auf einem optimistischen Szenario. Dieses geht von einem verstärkten Wirtschaftsaufschwung im nächsten Jahr aus, der durch die zeitlich verschobenen Auswirkungen der expansiven Geldpolitik und einer schrittweisen Erholung des Aussenhandels unterstützt wird. Unter diesen Voraussetzungen würde die Erwerbslosenrate tief bleiben, die Teuerung leicht zunehmen und die Zinssätze ein wenig steigen. Budget und Finanzplan gehen von folgenden volkswirtschaftlichen Eckwerten aus:
2002 B2003 FP 2004-06 Reales BIP (%) 1.0 2.0 1.8 Inflation (%) 1.0 1.3 1.5 Zinssätze (%) -kurzfristig 1.5 2.5 3.0 -langfristig 3.5 3.8 4.0
Die getroffene Annahme zum realen Wirtschaftswachstum für das kommende Jahr deckt sich in etwa mit den zur Zeit von Banken und Instituten genannten Werten. Den verschlechterten Wirtschaftsaussichten der letzten Wochen wird damit nicht Rechnung getragen und dies aus folgenden Gründen: Erstens sind die Auswirkungen auf die Einnahmen in den Hochrechnungen für das laufende Jahr implizit enthalten, und zweitens besteht eine Eigenschaft der Schuldenbremse gerade darin, dass auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen nicht mit Ausgabenkürzungen reagiert werden muss.
Der bereinigte Zahlenstand macht eines deutlich: werden dem Bund die bestehenden und die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen für die Finanzierung seiner Anteile an der AHV und IV entzogen, so hat dies für den Bundeshaushalt schwerwiegende Folgen. Der Bundesrat wird im Herbst eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen und sich in diesem Rahmen nicht nur mit der Frage einer möglichen Sanierungsbotschaft auseinandersetzen, sondern auch prüfen, wie zusätzlicher Handlungsspielraum für prioritäre und neue Aufgaben geschaffen werden kann.
Die Botschaft zum Voranschlag 2003 sowie der Bericht zum Finanzplan 2004-2006 wird der Bundesrat Ende September 2002 verabschieden. Mit der Weiterleitung der beiden Vorlagen an das Parlament wird die Öffentlichkeit im Einzelnen über die Haushaltentwicklung in den kommenden Jahren informiert.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 09 Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 86 09
Gesamtbeurteilung Ressourcen im Personalbereich
Der Bundesrat bewilligt seit Frühjahr 2000 - abgesehen von Grossprojekten wie dem Vollzug zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und Geldwäscherei oder der Umsetzung der ArmeeXXI - mit der Übernahme neuer Aufgaben durch den Bund nicht mehr automatisch zusätzliche personelle Ressourcen. Er geht vielmehr davon aus, dass die Departemente die Mittel für neue Aufgaben durch Priorisierung und Verzichtsplanung freisetzen können und müssen. Er nimmt bei der Behandlung von Einzelanträgen vom zusätzlichen Mittelbedarf deshalb nur noch Kenntnis und vertagt den Entscheid über eine allfällige Zuteilung zusätzlicher Stellen und Personalkredite auf den Zeitpunkt der Erarbeitung des Voranschlags des Folgejahres.
Parallel zu seinen Budgetentscheiden hat der Bundesrat am 21. August 2002 von einer Gesamtbeurteilung der Ressourcen im Personalbereich Kenntnis genommen. Ziel dieser Gesamtbeurteilung ist es, mit der verhältnismässig kleinen Bundesratsreserve, die als Handlungsspielraum zur Verfügung steht, möglichst haushälterisch umzugehen. Diese Reserve wird seit Jahren gespiesen mit Einsparungen von Reorganisationsprojekten der Regierungs- und Verwaltungsreform RVR.
Eine entscheidende Rolle beim Entscheid über die Höhe der Mittelzuteilung spielte der per Ende 2002 hochgerechnete potenzielle Handlungsspielraum der Departemente und der Bundeskanzlei. Bei seinem heutigen Entscheid liess sich der Bundesrat von der Idee leiten, dass dieser Anfang Rechnungsjahr 2003 für alle Departemente mindestens 1,5 Prozent ihrer Personalbezüge betragen soll. Folglich trat er aus seiner Reserve von insgesamt 12 Millionen 8 Millionen an das EDA, EDI, EJPD, EFD und EVD ab. Dem Bundesrat verbleibt somit im nächsten Jahr ein bescheidener Handlungsspielraum von 4 Millionen, was einem Promille der gesamten Personalausgaben des Bundes entspricht.
Auskunft: Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel 031 322 62 52
Bundesrat zu den Liegenschaftsprojekten
In den letzten Jahren verzeichnete die Bundesverwaltung infolge neuer Aufgaben und wachsender Teilzeitarbeit mit jährlich durchschnittlich 4 Prozent eine überproportional starke Zunahme an Arbeitsplätzen. Dadurch sind ebenfalls die Investitions- und Mietkosten sowie die Betriebskosten für die Unterbringung der Bundesangestellten angestiegen. Denn die Zunahme der Arbeitsplätze ging in den letzten Jahren einher mit teurer zusätzlicher Miete von Liegenschaften; es ist nämlich nicht möglich, innerhalb kurzer Frist eigene Objekte zu planen und zu realisieren.
Strategie des EFD (BBL) ist es aber, Miete längerfristig durch finanziell vorteilhafteres Eigentum abzulösen. Deshalb sind mehrere Grossprojekte ausgearbeitet worden, welche die zusätzlichen Arbeitsplätze in eigenen Neu- und Umbauten auffangen sollen. Die projektierten Kosten übersteigen allerdings die vorgesehenen, gegenüber der bisherigen Planung deutlich aufgestockten Finanzplanzahlen im Jahr 2006 um rund 100 Millionen Franken. Deshalb müssen einige Projekte zurückgestellt werden Der Bundesrat hat gestern das EFD (BBL) damit beauftragt, prioritär jene Projekte zu realisieren, welche die Unterbringung des Bundespersonals für neue, vom Parlament beschlossene Aufgaben wie Effizienzvorlage und neue Bundesgerichte sicherstellen. Ausserdem sollen jene Projekte, die bereits begonnen wurden, zu Ende geführt werden. Dazu gehören der Erweiterungsbau Bakom Biel und die Überbauung in Ittigen (UVEK) sowie die Sanierung des Altbaus des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich.
Auskunft: Gregor Saladin, Bettina Hahnloser, Informationsdienst BBL, 031 325 50 03
Zentrales Rechenzentrum für die Bundesverwaltung
Der Bund soll ein für alle Departemente hoch verfügbares Rechenzentrum erhalten. Der Bundesrat hat gestern einen Verpflichtungskredit zur Koordination des Aufbaus bewilligt. Dabei soll das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) die Führungsrolle übernehmen.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass der weitere Ausbau von Notrechenzentren innerhalb der Bundesverwaltung koordiniert zu erfolgen hat. Dazu hat er dem BIT einen Verpflichtungskredit von 15,3 Mio. Franken bewilligt, damit die Infrastruktur ausgebaut werden kann, um alle departementalen Leistungerbringer zu bedienen und die Schlüssel-Anwendungen und -Systeme aller Departemente hoch verfügbar zu machen. Durch diese Bündelung können die Kosten für ein Notrechenzentrum so tief wie möglich gehalten werden. Zur Anwendung gelangt modernste Technologie bei der Datenübertragung wie im Bereich der Datenspeicherung. Weil die Informatik eine immer höhere Bedeutung im Geschäftsleben der Bundesverwaltung einnimmt, will der Bundesrat mit dieser Investition seine Führungsrolle auch in Krisenzeiten sicherstellen können.
Auskunft: Jules Busslinger, Generalsekretariat EFD, Tel. 031 324 00 38
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, CH-3003 Bern, Tel.: ++41 (0)31 322 60 33, Fax: ++41 (0)31 323 38 52, e-mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: http://www.efd.admin.ch