Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Beschaffungsrecht schliesst regionalpolitische Kriterien bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen aus
Bern (ots)
30. Sep 2002 (EFD) Das öffentliche Beschaffungswesen sei kein Mittel zur Erreichung von regionalpolitischen Zielen, hält der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Fulvio Pelli (FDP/TI) fest.
In den letzten Jahren seien der italienischsprechenden Schweiz die Druckaufträge des Bundes schrittweise entzogen und an nördlich der Alpen gelegene Unternehmen erteilt worden, schreibt Pelli in seiner Interpellation. Dies habe dort zu einem Abbau der Arbeitsplätze in der Druckerbranche geführt. Pelli fragt an, weshalb der Bund in seiner Beschaffungspolitik nicht auch regionalpolitische Entscheidungen mit einbeziehe und weshalb Druckerzeugnisse nicht in die Region der entsprechenden Landessprache vergeben würden.
Das öffentliche Beschaffungswesen sei kein Instrument der Regionalpolitik, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort. Gestützt auf das entsprechende Bundesgesetz von 1996, das die internationalen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen umsetze, sei das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen. Im Dienste der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Beschaffungswesens stehe im Übrigen die Bündelung von gleichartigen Beschaffungen zu grossen Aufträgen; alle Sprachausgaben eines Druckproduktes würden deshalb meist gebündelt als Gesamtauftrag an eine Firma vergeben und in der Regel öffentlich ausgeschrieben.
Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen sei der ungehinderte Zugang zur öffentlichen Nachfrage, insbesondere die Erhöhung der Transparenz und der angemessene Abbau von sprachlichen Barrieren. Dies ermögliche grundsätzlich Unternehmen aus allen Regionen der Schweiz, sich auf die Aufträge zu bewerben. Der Bundesrat werde in diesem Zusammenhang im Rahmen der bevorstehenden Revision des Beschaffungsrechts prüfen, ob öffentliche Ausschreibungen des Bundes auch in italienisch publiziert werden sollen.
Auskunft: Bettina Hahnloser, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel 031 325 50 03
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