Liechtensteinische Klage vor dem Internationalen Gerichtshof
Vaduz (ots)
Verpflichtungskredit und Nachtragskredit
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zu einem Verpflichtungs- und Nachtragskredit im Zusammenhang mit der von Liechtenstein beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichten Klage gegen Deutschland im sogenannten «Bilderfall».
Im Bericht und Antrag werden die bisherigen Verfahrensschritte und die dafür angefallenen Kosten dargestellt. Eine Budgetplanung für die Jahre 2002 - 2004 bildet die Grundlage für die Beantragung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 2,4 Millionen Franken. Vom beantragten Verpflichtungskredit entfällt ein Kostenanteil von 860'000 Franken auf Zahlungsanfälligkeiten der laufenden Rechnungsperiode. Da der Voranschlag für das Jahr 2002 keinen speziellen Kredit für den IGH-Fall aufweist, werden die mutmasslichen Ausgaben für dieses Jahr als Nachtragskredit zur Genehmigung beantragt. Auf diese Weise kann auch die angestrebte Kostentransparenz verbessert werden.
Die Regierung hatte am 1. Juni 2001 gegen Deutschland Klage beim IGH in Den Haag eingereicht. Der Gerichtshof soll feststellen, dass Deutschland die Souveränität und Neutralität Liechtensteins missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsangehörigen verletzt. Deutschland soll verpflichtet werden, liechtensteinisches Auslandsvermögen nicht als deutsches Auslandsvermögen zu behandeln, das zur Begleichung deutscher Kriegsschulden herangezogen werden darf. Damit soll künftigen Verletzungen der Vermögensrechte liechtensteinischer Staatsangehöriger und Unternehmen begegnet werden.
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