Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Laufende Optimierung im Aufsichtsbereich der beruflichen Vorsorge
Bern (ots)
30. Sep 2002 (EFD) Auch wenn das Schweizer System der 2. Säule stabil ist und auch im internationalen Vergleich positiv beurteilt wird, ist eine Optimierung der Aufsicht in diesem Bereich möglich und anzustreben. Dies hält der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine dringliche Interpellation der FDP-Fraktion sowie auf eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, beide zum Thema der Aufsicht im Bereich der beruflichen Vorsorge fest.
Der Bundesrat hält in seinen Antworten fest, dass die Aufsicht über die berufliche Vorsorge eine komplexe Aufgabe darstellt, welche gleichzeitig die Vorsorge im Gesamtrahmen des Drei-Säulen-Systems gewährleisten und der Anlagesicherheit angemessen Rechnung tragen muss. Es bestehen bedeutende Berührungspunkte zwischen der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge und der Finanzmarktaufsicht, welche eine stärker prudenziell ( "prospektiv ") ausgerichtete Aufsicht nahe legen.
Bereits 1998 setzte das EDI eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und Kantonsvertretern zur Analyse von Aufsicht und Oberaufsicht in der beruflichen Vorsorge ein, welche eine Bestandesaufnahme des geltenden Systems vornahm und ihren Schlussbericht im März 2000 ablieferte. Eine zweite Arbeitsgruppe aus Bundes- und Kantonsvertretern vertiefte die Frage des Verhältnisses zwischen Oberaufsicht und direkter Aufsicht. Gestützt auf diese Vorarbeiten sind Vorschläge des EDI an den Bundesrat in Vorbereitung.
Mit Blick auf die Frage zum Mandat der Expertenkommission Zimmerli hält der Bundesrat fest, dass ein Vorschlag für ein Gesetz zur Errichtung einer integrierten Finanzmarktaufsicht, die insbesondere die Aufgaben der Eidg. Bankenkommission und des Bundesamts für Privatversicherungen übernimmt, in Ausarbeitung steht. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch noch weitere Bereiche dieser neuen Aufsichtsbehörde unterstellt werden könnten. Die Expertenkommission Zimmerli befasst sich demgegenüber nicht mit der Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen.
In seine Antworten betont der Bundesrat, dass Überlegungen zur Organisation der Oberaufsicht und der direkten Aufsicht über die berufliche Vorsorge sowie zu gesetzgeberischen Grundlagen, welche keine Optionen präjudizieren, im Gang sind. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Martin Gisiger, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 322 22 76
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