Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Nachtrag II zum Voranschlag 2002
Bern (ots)
30. Sep 2002 (EFD) Der Bundesrat beantragt dem Parlament mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2002 Nachtragskredite im Umfang von 649 Millionen Franken. Zusammen mit dem ersten Nachtrag führt dies gegenüber dem Budget zu Mehrausgaben von 1 250 Millionen oder 2,4 Prozent.
Ein Nachtragskredit über 164 Millionen wird beantragt, um der Krise in der Milchwirtschaft zu begegnen. Ein Darlehen von 70 Millionen soll es dieser Branche ermöglichen, die Käse- und Butterlager abzubauen. 63 Millionen sind vorgesehen für die Milchproduzenten, deren Forderungen für gelieferte Milch wegen der Nachlassstundung bei Swiss Dairy Food noch ausstehen. Die restlichen 31 Millionen sollen in Form von Darlehen den Unternehmen zugute kommen, die in der Käseveredelung und im Käsehandel tätig sind und Liquiditätsprobleme haben.
Ein grosser Teil des beantragten Nachtrags entfällt auf die Sozialversicherungen. Für die Bundesbeiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zu Gunsten von einkommensschwachen Personen werden zusätzliche 111 Millionen Franken benötigt. Da die Prämienverbilligungen vermehrt beansprucht werden, stiegen die Ausgaben der Kantone in diesem Bereich über Erwarten stark an. Dies gilt namentlich für die Kantone Zürich, Luzern, Schwyz und Basel- Landschaft. Dadurch wächst auch der Bedarf an Bundesbeiträgen. Das Gleiche gilt für die Beiträge des Bundes an die Invalidenversicherung. In diesem Bereich sind zusätzliche Mittel in der Höhe von 65 Millionen erforderlich, namentlich weil die Zunahme der Zahl der IV-Renten bei der Erstellung des Voranschlags unterschätzt worden war.
Im Bereich der Arbeitslosenversicherung stellt sich heraus, dass bei der Erstellung des Voranschlags die Arbeitslosenzahl und damit die Nettobelastung unterschätzt wurde. Man ging statt von 98 000 Erwerbslosen lediglich von 65 000 aus. Der Anstieg ist auf die schlechte Konjunkturlage zurückzuführen. Für den Bund, der sich mit 2,5 Prozent an den Gesamtausgaben der Arbeitslosenversicherung beteiligt, bedeutet dies Mehrausgaben von 30 Millionen Franken.
Schliesslich führen die Veränderungen in der Finanzkraft der Kantone und die Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner dazu, dass für die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV zusätzlich 25 Millionen Franken benötigt werden.
Als Zeichen der internationalen Solidarität soll ein ausserordentlicher Beitrag in der Höhe von 50 Millionen zu Gunsten der Flutopfer in Europa und Asien gewährt werden. Mit diesem Geld sollen Nothilfe- und Wiederaufbauprogramme finanziert werden, die zusammen mit schweizerischen, lokalen und internationalen Partnern und im Einvernehmen mit den Behörden der betroffenen Länder durchgeführt werden. Diese zusätzlichen Mittel ergänzen die bereits existierenden gezielten Massnahmen, namentlich die Erkundungsmissionen und -aktionen, die mit den im ordentlichen Budget vorgesehenen Mitteln für die humanitäre Hilfe finanziert werden.
Weitere Nachtragskredite werden namentlich beantragt für die Einführung und die Verbesserung des Autoverlads (29 Mio), für den Militärbereich (25 Mio) und für Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung, vorab NOVE-IT (21 Mio).
Auskunft: Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch