Gesamtkonzept für das Naherholungsgebiet Malbun-Steg
Vaduz (ots)
Ende des letzten Jahres ist ein Marketing-Konzept 2002 bis 2006 für den Tourismus Liechtensteiner Berggebiet ausgearbeitet worden, welches die Regierung zur Kenntnis genommen hat. Das Marketing-Konzept bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes und zeigt Möglichkeiten auf, um Malbun-Steg zu positionieren und zu profilieren.
Eine vom Ressort Wirtschaft eingesetzte Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich ein Gesamtkonzept für das Naherholungsgebiet Malbun-Steg ausgearbeitet. Dieses wurde von der Regierung anlässlich ihrer Sitzung vom 21. Mai 2002 zur Kenntnis genommen.
Malbun-Steg ist für die liechtensteinische Bevölkerung und für seine Gäste mit seiner Natur und Landschaft ein wunderschöner Freizeit- und Erholungsraum. Er sieht sich als Sport- und Erholungsstätte jedoch Gefahren gegenüber, die seine Existenz und Zukunft bedrohen. Handlungsbedarf ist gegeben. Ein einzelner Schwachpunkt kann schwerwiegende Folgen für die Erhaltung von Malbun-Steg als Naherholungsgebiet haben und die erforderlichen Massnahmen haben diesen Zusammenhängen Rechnung zu tragen.
Das Gesamtkonzept beinhaltet daher Informationen über die Bedeutung von Malbun-Steg als Naherholungsgebiet für die liechtensteinische Bevölkerung sowie über dessen touristischen Bedeutung. Es umfasst ein Konzept für die Entwicklung und Erhaltung als Naherholungsgebiet sowie Angaben zur erforderlichen Infrastruktur. Schliesslich wurden konkrete Massnahmen und der Finanzierungsbedarf für deren Umsetzung ausgearbeitet.
Weiteres Vorgehen
Dieses Gesamtkonzept bildet die Grundlage für die Ausarbeitung eines Bericht und Antrages an den Landtag. Im Detail und definitiv zu klären ist die Finanzierung der erforderlichen Massnahmen. Ziel ist es, dass sich das Land, die Gemeinden sowie Private gemeinsam an der Erhaltung des Naherholungsgebietes Malbun-Steg beteiligen. Gemeinsam soll es gelingen, dem Gebiet Malbun-Steg zu einer nachhaltigen und erfolgreichen Entwicklung zu verhelfen.
Die Finanzierung der umzusetzenden Massnahmen ist somit ein politischer Entscheid auf Landes- wie auch auf Gemeindeebene. Es werden daher in einem nächsten Schritt Gespräche mit den Gemeindevorstehern geführt und ein definitiver Finanzierungsvorschlag ausgearbeitet. Sodann wird ein Bericht und Antrag zu Handen des Landtages erstellt und die Öffentlichkeit weiter informiert. Es ist davon auszugehen, dass die Regierung den Bericht und Antrag im Sommer dieses Jahres verabschieden kann.
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