Geflügelfleisch-Importe: Ersatzabgabe statt Inlandleistung
Bern (ots)
Geflügelfleisch-Importeure können im laufenden Jahr ausnahmsweise die Inlandleistung über eine Ersatzabgabe von 4 Franken pro Kilogramm erbringen. Der Bundesrat hat heute die Schlachtviehverordnung entsprechend geändert. Im laufenden Jahr ist die Nachfrage nach Geflügelfleisch stark gestiegen, nicht zuletzt als Folge der BSE-Problematik. Die Branche hat dargelegt, dass für die Mehrheit der Importeure die Erfüllung der Inlandleistung per Ende 2001 unmöglich sein wird, und deshalb eine Ersatzlösung gefordert. Der Bundesrat hat nun heute beschlossen, dass im laufenden Jahr fehlende Inlandleistungen ausnahmsweise über die Entrichtung einer Ersatzabgabe von 4 Franken pro Kilogramm netto ganzes Geflügel erbracht werden können. Die Ersatzabgabe gleicht die Vorteile aus, die dem Importeur aus der Befreiung von der Inlandleistung entstehen. Ab Anfang 2002 wird das Bundesamt für Landwirtschaft den Importeuren die Ersatzabgabe für diejenigen Einfuhrmengen, für welche die Inlandleistung unmöglich war, in Rechnung stellen.
Kontakt:
Bundesamt für Landwirtschaft
Sekt. Fleisch und Eier
Niklaus Neuenschwander
Tel. +41 31 322 25 29.