Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Aufsicht über Finanzdienstleister: Regelungslücken schliessen
Bern (ots)
20. Nov 2002 (EFD) Die konsolidierte Beaufsichtigung von Unternehmen, welche verschiedene Finanztätigkeiten unter einem Dach vereinen, ist heute eine der grossen und wichtigen Herausforderungen an die Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden. Allfällige Regelungslücken müssen deshalb geschlossen und die Gesetzgebung so angepasst werden, dass spezielle Formen der Erbringung von Finanzdienstleistungen hinreichend und wirksam erfasst sind. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf ein von Nationalrat Felix Walker (CVP/SG) eingereichtes Postulat, welches die Regulierung von Investmentgesellschaften betrifft.
Walker zielte mit seinem Postulat darauf ab, die Gesetzgebung über die Banken- und Versicherungsaufsicht in dem Sinne zu ändern, dass Finanzkonglomerate, Finanzgruppen oder Versicherungsgruppen, denen einerseits eine Bank, ein Effektenhändler oder eine Versicherung und anderseits eine oder mehrere Investmentgesellschaften angehören, einer konsolidierten Aufsicht unterstellt würden. Ausserdem sollten Investmentgesellschaften im Sinne des Gläubiger- bzw. Funktionsschutzes einer minimalen Gesetzgebung und Aufsicht unterstellt werden.
In seiner Antwort betont der Bundesrat, das Problem der Nichtunterstellung von Investmentgesellschaften unter die Finanzmarktaufsicht sei seit längerem bekannt. Was den Einbezug von Investmentgesellschaften in eine konsolidierte Aufsicht anbelangt, so weist der Bundesrat auf die laufende Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hin, welches voraussichtlich ein eigenes Kapitel betreffend die Aufsicht über Versicherungsgruppen und versicherungsdominierte Finanzkonglomerate enthalten wird. Zusammen mit der geplanten Anpassung der Banken- und Börsengesetzgebung wird somit eine Harmonisierung des Aufsichtsrechts und eine zumindest teilweise Konsolidierung der Aufsicht erreicht. Zum Anliegen einer minimalen Gesetzgebung und Aufsicht über Investmentgesellschaften hält der Bundesrat fest, dass eine Expertenkommission sich mit einer umfassenden Teilrevision des Anlagefondsgesetzes beschäftigt und in diesem Rahmen die Unterstellung von gesellschaftsrechtlich strukturierten Formen der kollektiven Kapitalanlage verbindlich prüft. Ein entsprechender Gesetzesentwurf mit erläuterndem Bericht wird dem Bundesrat im Dezember 2002 vorgelegt.
Auskunft: Rudolf Zurkinden, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 325 09 20
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