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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Aufsicht über Finanzdienstleister: Regelungslücken schliessen

Bern (ots)

20. Nov 2002 (EFD) Die konsolidierte Beaufsichtigung
von Unternehmen, welche verschiedene Finanztätigkeiten unter einem 
Dach vereinen, ist heute eine der grossen und wichtigen 
Herausforderungen an die Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden. Allfällige 
Regelungslücken müssen deshalb geschlossen und die Gesetzgebung so 
angepasst werden, dass spezielle Formen der Erbringung von 
Finanzdienstleistungen hinreichend und wirksam erfasst sind. Dies 
schreibt der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf ein von 
Nationalrat Felix Walker (CVP/SG) eingereichtes Postulat, welches 
die Regulierung von Investmentgesellschaften betrifft.
Walker zielte mit seinem Postulat darauf ab, die Gesetzgebung über 
die Banken- und Versicherungsaufsicht in dem Sinne zu ändern, dass 
Finanzkonglomerate, Finanzgruppen oder Versicherungsgruppen, denen 
einerseits eine Bank, ein Effektenhändler oder eine Versicherung und 
anderseits eine oder mehrere Investmentgesellschaften angehören, 
einer konsolidierten Aufsicht unterstellt würden. Ausserdem sollten 
Investmentgesellschaften im Sinne des Gläubiger- bzw. 
Funktionsschutzes einer minimalen Gesetzgebung und Aufsicht 
unterstellt werden.
In seiner Antwort betont der Bundesrat, das Problem der 
Nichtunterstellung von Investmentgesellschaften unter die 
Finanzmarktaufsicht sei seit längerem bekannt. Was den Einbezug von 
Investmentgesellschaften in eine konsolidierte Aufsicht anbelangt, 
so weist der Bundesrat auf die laufende Revision des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) hin, welches voraussichtlich 
ein eigenes Kapitel betreffend die Aufsicht über 
Versicherungsgruppen und versicherungsdominierte Finanzkonglomerate 
enthalten wird. Zusammen mit der geplanten Anpassung der Banken- und 
Börsengesetzgebung wird somit eine Harmonisierung des 
Aufsichtsrechts und eine zumindest teilweise Konsolidierung der 
Aufsicht erreicht. Zum Anliegen einer minimalen Gesetzgebung und 
Aufsicht über Investmentgesellschaften hält der Bundesrat fest, dass 
eine Expertenkommission sich mit einer umfassenden Teilrevision des 
Anlagefondsgesetzes beschäftigt und in diesem Rahmen die 
Unterstellung von gesellschaftsrechtlich strukturierten Formen der 
kollektiven Kapitalanlage verbindlich prüft. Ein entsprechender 
Gesetzesentwurf mit erläuterndem Bericht wird dem Bundesrat im 
Dezember 2002 vorgelegt.
Auskunft:
Rudolf Zurkinden, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 / 325 09 20
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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