Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Schweiz beteiligt sich weiterhin an "Rückversicherung" für den Internationalen Währungsfonds
Bern (ots)
20. Nov 2002 (EFD) Der Bundesrat befürwortet eine Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen und den Neuen Kreditvereinbarungen (AKV und NKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF). Diese beiden Vereinbarungen, die Ende 2003 auslaufen, stellen eine eigentliche Rückversicherung für den IWF dar. Im Falle einer Krise und bei eigener Mittelknappheit kann der IWF damit auf Kreditlinien von maximal rund 66 Mrd. Fr. zurückzugreifen, wovon die Schweiz 3 Mrd. Fr. leisten würde. Die Teilnahme der Schweiz erfolgt durch die Schweizerische Nationalbank.
Die Schweiz ist als exportorientiertes Land mit bedeutendem Finanzplatz in besonderem Masse an einem stabilen internationalen Finanzsystem interessiert. Sie ist daher bereits 1984 den AKV beigetreten und ist seither Mitglied der Zehnergruppe (G10). Unser Land war auch bei den 1997 gegründeten NKV von Anfang an dabei. Diese beiden Kreditvereinbarungen wurden eingerichtet, um die Aktionsfähigkeit des IWF bei internationalen Währungs- und Schuldenkrisen sicherzustellen. Seit Mitte der 1990er Jahre traten solche Krisen wieder gehäuft auf. Zu ihrer Lösung waren zum Teil sehr umfangreiche Kredite seitens des IWF notwendig. Trotz der seither ergriffenen Massnahmen zur Verstärkung des internationalen Finanzsystems, besonders im Bereich der Krisenprävention, können Finanzkrisen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wird der IWF weiterhin auf ein Rückversicherungssystem in Form der AKV und NKV angewiesen sein.
Die Mittel der AKV wurden letztmals 1998 gebraucht, um ein laufendes, vom IWF unterstütztes Anpassungsprogramm für Russland zu finanzieren. Die einzige Verwendung der NKV geht auf Dezember 1998 zurück, als ein Beistandsabkommen des IWF mit Brasilien aufgestockt wurde.
Mit der Verlängerung der Teilnahme der Schweiz an den NKV hat der Bundesrat auch der Aufnahme von Chile in die Vereinbarung zugestimmt. Chile ist damit das erste lateinamerikanische Land, das sich an den NKV beteiligt. Für eine Verlängerung der Teilnahme an den AKV ist noch die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
Auskunft: Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 48
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