Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Ecofin-Rat vom 3. Dezember 2002 zur Zinsenbesteuerung: Stellungnahme des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD
Bern (ots)
03. Dez 2002 (EFD) Die Schweiz nimmt den Wunsch des Ecofin-Rates zur Kenntnis, wonach die EU vor ihrem Entscheid zur Zinsenbesteuerung noch vertiefende Gespräche führen will. Die Schweiz bleibt im Rahmen ihrer Offerte und ihrer Rechtsordnung für Gespräche offen. Im Hinblick darauf wird Bern das Anliegen der EU im Detail analysieren.
Die EU will nächste Woche mit der Schweiz weitere Gespräche führen, um Einzelheiten der Offerte zu vertiefen. Das grundsätzliche Interesse der EU bestätigt, dass das von der Schweiz vorgelegte Konzept zur Lösung des Zinsenbesteuerungsproblems der EU zielgerichtet und effizient ist. Im Rahmen des aktuellen 4-Punkte- Angebots (Steuerrückbehalt von bis zu 35%, freiwilliges Wahlrecht für EU-Bürger zwischen Steuerrückbehalt und Meldung, nicht- präjudizierende Revisionsklausel, Amtshilfe für natürliche und juristische Personen bei Steuerbetrug und dergleichen) und ihres Rechtssystems bleibt die Schweiz offen für lösungsorientierte Gespräche mit der EU.
Das Kernstück der Schweizer Offerte, Zinserträge von EU-Bürgern mit einem glaubwürdig hohen Steuerrückbehalt zu belegen, übertrifft nach Auffassung der Schweiz die von der EU im Jahre 2000 in Feira verlangte Gleichwertigkeit, indem sie eine effiziente, automatische Besteuerung zugunsten der EU-Mitgliedstaaten bewirkt. Damit wird die Steuerhinterziehung wirksam bekämpft und die Umgehung der geplanten EU-Richtlinie unattraktiv gemacht. Obwohl der Informationsaustausch auf Anfrage kein Anliegen des Feira-Beschlusses ist und nicht zur angestrebten Besteuerung von Zinserträgen führt, hat die Schweiz auch zu diesem Punkt einen substanziellen Vorschlag gemacht. Sie wäre bereit, in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU- Mitgliedländern Amtshilfe bei Steuerbetrug zu vereinbaren. Diese Amtshilfe würde nicht nur (wie die geplante EU-Richtlinie) natürliche Personen erfassen sondern auch Gesellschaften. Zudem würde sie bei Steuerbetrug und bei Delikten geleistet, die sinngemass mit Steuerbetrug vergleichbar sind, also den gleichen Unrechtsgehalt aufweisen.
Wichtig für die Bestimmung des weiteren Vorgehens ist für die Schweiz nebst anderen Bedingungen auch die Gleichwertigkeit der von der EU mit anderen Drittstaaten, insbesondere den USA, getroffenen Lösungen. Die Schweiz stellt fest, dass die EU von allen im Feira- Beschluss erwähnten Drittstaaten, worunter die USA, bisher einzig mit der Schweiz über eine konkrete Abkommensbasis verhandelt hat, und dass auch bezüglich der Lösungen mit den der EU assoziierten Territorien noch keine Klarheit besteht.
In ihrer Lagebeurteilung wird die Schweiz sowohl das Zinsenbesteuerungsdossier als auch die Gesamtheit der mit der EU geführten "Bilateralen Verhandlungen II" berücksichtigen. Ziel des Bundesrates ist das Erreichen eines ausgewogenen Gesamtresultats, weshalb die Verhandlungen auch in den übrigen Bereichen zu einem raschen Abschluss geführt werden sollen.
Auskünfte zur Zinsenbesteuerung: Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation EFD: 031 322 63 01
Auskünfte zum übrigen Stand der Bilateralen Verhandlungen II: Adrian Sollberger, Integrationsbüro: 031 322 26 40
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