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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bundespersonal erhält 1,0 % Teuerungsausgleich

Bern (ots)

12. Dez 2002 (EFD) Dem Personal der Bundesverwaltung,
dessen Leistung im ablaufenden Jahr als gut oder sehr gut beurteilt 
worden ist, sowie den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse 
des Bundes (PKB) wird ein Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent 
gewährt. Diese generellen Lohnmassnahmen wurden heute Mittag 
zwischen den Sozialpartnern der Bundesverwaltung unter Leitung von 
Bundespräsident Kaspar Villiger ausgehandelt. Aufgrund der 
Parlamentsbeschlüsse konnte auf weiter gehende Forderungen nicht 
eingetreten werden.
Mit dem Verhandlungsergebnis, die Löhne des Bundespersonals um 
generell 1,0 Prozent anzuheben, wird die auf Ende 2002 aufgelaufene 
Teuerung ausgeglichen. Aufgrund der Differenz zwischen National- und 
Ständerat über die Höhe der Kürzung der Personalausgaben des Bundes 
konnte in der ersten Verhandlungsrunde der Sozialpartner vom 2. 
Dezember 2002 kein Ergebnis erzielt werden. Nach erfolgter Einigung 
der beiden Kammern konnte für den 12. Dezember 2002 eine zweite 
Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern angesetzt werden. 
Diese führten zu einem Entscheid, der auch von den Personalverbänden 
mehrheitlich als vertretbar bewertet wird.
Dass trotz Kürzungsbeschlüssen von Bundesrat und Parlament letztlich 
doch noch ein voller Teuerungsausgleich gewährt werden kann, ist auf 
die Erhöhung der AHV-Renten bzw. des Koordinationsabzugs (und mithin 
tieferen Beiträgen an die Pensionskasse) und die Herabsetzung der 
ALV-Beitragssätze per 1.1.2003 zurückzuführen. Beide Umstände führen 
zu geringeren Beiträgen an die Sozialversicherungen als im Budget 
geplant worden war.
Neben dieser generellen Lohnmassnahme, welche bei guter Leistung 
alle Mitarbeitenden erhalten, werden in der Bundesverwaltung 
erstmals auch individuelle, leistungsorientierte Lohnmassnahmen nach 
dem Neuen Lohnsystem (NLS) gewährt. Diese führen jedoch nicht zu 
einer Erhöhung der Lohnsumme.
Die Budgetkürzungen der Eidg. Räte zwingen die Verwaltung, in 
Zukunft bei der Wiederbesetzung vakanter Stellen noch grössere 
Zurückhaltung zu üben als bisher.
Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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