Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundespersonal erhält 1,0 % Teuerungsausgleich
Bern (ots)
12. Dez 2002 (EFD) Dem Personal der Bundesverwaltung, dessen Leistung im ablaufenden Jahr als gut oder sehr gut beurteilt worden ist, sowie den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des Bundes (PKB) wird ein Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent gewährt. Diese generellen Lohnmassnahmen wurden heute Mittag zwischen den Sozialpartnern der Bundesverwaltung unter Leitung von Bundespräsident Kaspar Villiger ausgehandelt. Aufgrund der Parlamentsbeschlüsse konnte auf weiter gehende Forderungen nicht eingetreten werden.
Mit dem Verhandlungsergebnis, die Löhne des Bundespersonals um generell 1,0 Prozent anzuheben, wird die auf Ende 2002 aufgelaufene Teuerung ausgeglichen. Aufgrund der Differenz zwischen National- und Ständerat über die Höhe der Kürzung der Personalausgaben des Bundes konnte in der ersten Verhandlungsrunde der Sozialpartner vom 2. Dezember 2002 kein Ergebnis erzielt werden. Nach erfolgter Einigung der beiden Kammern konnte für den 12. Dezember 2002 eine zweite Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern angesetzt werden. Diese führten zu einem Entscheid, der auch von den Personalverbänden mehrheitlich als vertretbar bewertet wird.
Dass trotz Kürzungsbeschlüssen von Bundesrat und Parlament letztlich doch noch ein voller Teuerungsausgleich gewährt werden kann, ist auf die Erhöhung der AHV-Renten bzw. des Koordinationsabzugs (und mithin tieferen Beiträgen an die Pensionskasse) und die Herabsetzung der ALV-Beitragssätze per 1.1.2003 zurückzuführen. Beide Umstände führen zu geringeren Beiträgen an die Sozialversicherungen als im Budget geplant worden war.
Neben dieser generellen Lohnmassnahme, welche bei guter Leistung alle Mitarbeitenden erhalten, werden in der Bundesverwaltung erstmals auch individuelle, leistungsorientierte Lohnmassnahmen nach dem Neuen Lohnsystem (NLS) gewährt. Diese führen jedoch nicht zu einer Erhöhung der Lohnsumme.
Die Budgetkürzungen der Eidg. Räte zwingen die Verwaltung, in Zukunft bei der Wiederbesetzung vakanter Stellen noch grössere Zurückhaltung zu üben als bisher.
Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42
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