Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Zweite NFA-Phase eingeleitet
Bern (ots)
24. Jan 2003 (EFD) Während nach dem Ständerat nun auch die nationalrätliche Spezialkommission die Beratung der grundsätzlichen Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen für die "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)" aufnimmt, arbeiten die Projektorgane bereits an der Umsetzung der Ausführungsbestimmungen. Unter der Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger hat das neu zusammengesetzte politische Steuerungsorgan an seiner konstituierenden Sitzung die neuen Projektgruppen eingesetzt und den Fahrplan für die zweite NFA-Phase verabschiedet.
Die "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)" ordnet die Finanzströme neu, schafft politisch steuerbare Instrumente für einen gerechten Ausgleich von Gefällen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen und strebt eine weit gehende Entflechtung der Aufgaben an. In einem ersten Grundsatzpaket geht es darum, die NFA in über 20 Verfassungsbestimmungen sowie im "Bundesgesetz über den Finanzausgleich" zu fassen. Dieses Paket wurde Ende 2002 im Ständerat (Erstrat) ohne Gegenstimme verabschiedet und wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt. Falls das Geschäft noch dieses Jahr parlamentarisch bereinigt werden kann, können Volk und Stände 2004 darüber abstimmen.
In der Botschaft für dieses NFA-Paket (1. NFA-Botschaft) werden auch schon die inhaltlichen Leitlinien für die punktuellen Folgerevisionen von rund zwei Dutzend weiteren Bundesgesetzen vorgegeben. Dieser zweite Schritt ist eine Voraussetzung für die Umsetzung und für das Inkrafttreten der NFA (Parlamentarische Behandlung des 2. Pakets 2005; Inkrafttreten des ganzen Pakets 2007). Für die Vorbereitung dieses zweiten Pakets (2. NFA-Botschaft) hat der Bundesrat erneut aus Vertretern des Bundes, der Kantone und der Städte/Gemeinden zusammengesetzte Projektorgane eingesetzt. Diese sollen bis anfangs 2004 die Gesetzesrevisionen vernehmlassungsreif ausarbeiten.
Meilensteine Zeithorizont (aus heutiger Sicht)
Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur ersten NFA-Botschaft (Verfassungsnormen und Bundesgesetz über den Finanzausgleich): Herbst / Wintersession 2003
Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) zu den NFA- Verfassungsnormen (1. Botschaft): Erste Jahreshälfte 2004
Ab 2003: Beginn der Gesetzgebungsarbeiten infolge Verfassungsänderungen und Ausarbeitung des Vernehmlassungsberichts (zweite NFA-Botschaft): 2003 - 2004
Auswertung der Vernehmlassung und Antrag zum weiteren Vorgehen: 2. Jahreshälfte 2004
Ausarbeitung und Verabschiedung der 2. Botschaft und Beginn der parlamentarischen Beratungen: Im Verlaufe des Jahres 2005
Integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform: 2007
Projektorgane für die 2. Phase
Die rechtliche Umsetzung betrifft unter anderem Gebiete wie die soziale Sicherheit, den Umwelt- und Naturschutz, den Agglomerations- und Strassenverkehr. die Landesverteidigung und die Landwirtschaft. Die Projektorgane für die Vorbereitung der 2. NFA-Botschaft sind:
- Das politische Steuerungsorgan (strategische Führung) unter der Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger. Ihm gehören auch Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, der Finanzdirektorenkonferenz und der Westschweiz sowie des Städteverbandes an (Regierungsstufe).
- Dem paritätischen Leitorgan unter dem Vorsitz des Direktors der eidg. Finanzverwaltung EFV, Peter Siegenthaler, gehören je 7 Vertreter des Bundes und der Kantone sowie zwei Vertretungen der Städte und Gemeinden an. Das Leitorgan steuert die Arbeiten als vorberatende Instanz.
- Die bei der EFV angesiedelte Projektleitung stellt die Koordination und Umsetzung der Arbeiten der verschiedenen Projektgruppen sicher.
NFA in Kürze
Die NFA setzt nicht nur bei den Finanzen an, sondern revidiert in einem staatspolitisch umfassenden Sinn die Mechanismen der föderalistischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Wo immer möglich, werden die Aufgaben entweder den Kantonen oder dem Bund zugewiesen. Wo Aufgaben nach wie vor im Verbund gelöst werden, sind neue Zusammenarbeitsformen vorgesehen. Die aus der NFA resultierenden Effizienzgewinne sollen das föderalistische System leistungsfähiger machen. Die für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe jeweils zuständige Ebene erhält mehr politische und finanzielle Spielräume. Die wichtigsten Instrumente des eigentlichen Finanzausgleichs sind der Ressourcenausgleich (dieser sichert jedem Kanton ein Mindestmass an Geldmitteln zu) und der Lastenausgleich (dieser entschädigt die Gebirgs- und Zentrumskantone für Sonderlasten).
Auskunft: Gérard Wettstein (Bund): Tel. 031.322.97.61 Walter Moser (Kantone): Tel. 031.322.38.24
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch