Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Expertenbericht und Gesetzesentwurf zur Behördenorganisation und zu den Aufsichtsinstrumenten noch diesen Sommer
Bern (ots)
17. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Sie wurde beauftragt, einen Vorschlag für eine integrierte Finanzmarktaufsicht auszuarbeiten. Die Expertenkommission schlägt vor, in einem ersten Schritt die Eidg. Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) als neue Finanzmarkt- Aufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit einzusetzen. Bis im Sommer 2003 will sie dem EFD den Entwurf eines Bundesgesetzes und den Expertenbericht vorlegen.
Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten Zwischenschritt die Bestimmungen über die Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" verabschiedet. Diese soll als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde sollen vorerst die Eidgenössische Bankenkommission und das Bundesamt für Privatversicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.
Organisation und Aufsichtsinstrumente aufeinander abgestimmt
Die "Expertenkommission Zimmerli" hat ihre Arbeiten zum Organisationsteil weitgehend abgeschlossen. Die FINMA soll nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein strategisches und ein operatives Organ erhalten: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll gemäss den Vorstellungen der Expertenkommission ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten.
Es stellte sich die Frage nach einer zeitlich vorgezogenen Vorlage eines reinen Organisationsgesetzes. Die Kommission will davon absehen, weil für den effizienten Einsatz einer neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde nebst dem Organisationsmodell gleichzeitig ein vereinheitlichtes Aufsichtsinstrumentarium (z. B. für die Durchführung von Revisionen) vorliegen muss. Da die Expertenkommission in diesem Bereich mit ihren Arbeiten ebenfalls schon weit fortgeschritten ist, hat sie beschlossen, im Sommer 2003 ein einziges Konzept sowohl zur Neuorganisation als auch zum Aufsichtsinstrumentarium vorzulegen und dem Bundesrat ein Vorgehen vorzuschlagen, das die Verbindung beider Komponenten gewährleistet. Der Vorsteher des EFD hat diesem Ansatz zugestimmt.
Der Aufwand der Aufsichtsbehörde soll durch Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt werden. Die Oberaufsicht wird durch die Bundesversammlung gewährleistet. Die Behörde soll jedoch weisungsungebunden sein. Damit wird die Unabhängigkeit der FINMA sichergestellt.
Abgeschlossene und künftige Arbeiten der Expertenkommission Zimmerli
Der Vorsteher des EFD hat ferner zur Kenntnis genommen, dass die Expertenkommission Zimmerli im Rahmen der federführend vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorbereiteten Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) bezüglich der Gruppen- /Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) mitwirken und dabei ihre Vorstellungen einer zweckmässigen Regelung einbringen konnte. Ziel ist es, weiterhin die Kernanliegen der FINMA mit der VAG- Revision zu koordinieren.
In einem Folgeschritt wird sich die Expertenkommission zur Frage der Erweiterung der umfassenden (prudentiellen) Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler äussern. Diese Frage bedarf einer vertiefteren Überprüfung. Diese Arbeiten dürften frühestens Ende 2003 abgeschlossen sein.
Sachauskünfte: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch