Disziplinarverfahren gegen den Horwer Sozialvorsteher eingestellt
Luzern (ots)
Das Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement des Kantons Luzern hat im Juli 2001 gegen den Horwer Sozialvorsteher ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Eine ehemalige Mitarbeiterin hatte ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen. Ebenfalls in die Untersuchung einbezogen wurden die Vorwürfe zweier weiterer Mitarbeiterinnen aus den 90-er Jahren sowie Hinweise aus politischen Parteien. Nach Abschluss der Untersuchung, die von einer unabhängigen Drittperson geführt wurde, hat nun das zuständige Departement das Verfahren eingestellt.
Die Fälle, welche sich in den 90-er Jahren ereignet haben sollen, wurden nicht näher untersucht, weil sie gemäss dem massgebenden Personalgesetz des Kantons Luzern bereits verjährt sind.
Zwei Vorwürfe einer ehemaligen Mitarbeiterin konnten nicht mit genügender Sicherheit nachgewiesen werden. Weil es zu den angezeigten Vorfällen keine Zeugen gab, waren die belastenden Aussagen des angeblichen Opfers und des Sozialvorstehers, der die Vorwürfe bestritt, einer Beweiswürdigung zu unterziehen. Dabei wirkte das Opfer deutlich weniger glaubwürdig als der belastete Sozialvorsteher.
Die weiteren Vorwürfen betreffend sexueller Belästigung müssen als erwiesen gelten, sind aber mangels Rechtswidrigkeit disziplinarisch nicht weiterzuverfolgen, weshalb das Verfahren auch in diesem Punkt eingestellt wurde.
Mit dem Entscheid des Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartements ist das Verfahren abgeschlossen.
Kontakt:
Beat Hensler
Sekretär Justiz-, Gemeinde und Kulturdepartement
Tel. +41/41/228'57'82