Kontoeröffnung via Internet
Bern (ots)
Die Bankenkommission verpflichtet die reinen Internet-Banken und -Effektenhändler, vor der Kontoeröffnung zum Zwecke der Überprüfung der Kundenidentität und der fortlaufenden Überwachung der Geschäftsbeziehung in bestimmten Fällen obligatorisch eine persönliche Vorsprache durchzuführen. In jedem Fall gilt dies für Kunden, welche zu Beginn der Geschäftsbeziehung Vermögenswerte von 500'000 Franken oder mehr einbringen. Dies teilt der Bundesrat auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Pierre Tillmanns (SP/VD) mit.
Tillmanns hatte sich erkundigt, wie die im Geldwäschereigesetz vorgeschriebene Überprüfung der Kundenidentität bei Kontoeröffnungen via Internet sicher gestellt wird. Wie der Bundesrat festhält, sind solche Kontoeröffnungen gesetzlich nicht explizit geregelt, womit die physische Anwesenheit des Kunden oder der Kundin nicht grundsätzlich gefordert ist. Die Kontoeröffnung kann auch auf dem Korrespondenzweg erfolgen, wobei die Wohnsitzadresse des Vertragspartners durch Postzustellung bestätigt werden muss. Bei einer persönlichen Vorsprache in einem späteren Zeitpunkt muss zudem eine persönliche Identifikation erfolgen. Die Angemessenheit der heutigen Regelung wird zur Zeit durch eine von der Eidg. Bankenkommission (EBK) eingesetzte Arbeitsgruppe überprüft, wie der Bundesrat weiter mitteilt.
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