Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik Iran
Bern (ots)
19. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung diesem zuzustimmen.
Am 27. Oktober 2002 wurde in Teheran ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern unterzeichnet.
Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.
Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens zugestimmt. Botschaft und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.
Auskunft: François Bastian, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52
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