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Fürstentum Liechtenstein

Die Feuerbrandbekämpfung geht weiter

Vaduz (ots)

Bis jetzt wurde dieses Jahr in Liechtenstein noch
keine Pflanze mit Feuerbrandbefall festgestellt. Die mit der
Überwachung und Bekämpfung des Feuerbrandes beauftragten Organe
führen weiterhin Kontrollen durch. Die Bevölkerung wird weiterhin
aufgerufen, befallsverdächtige Pflanzen den Gemeindekontrolleuren zu
melden.
Die Feuerbrandsituation ist momentan in Liechtenstein
bemerkenswert ruhig. Dies kann auf das Zusammenwirken mehrerer
günstiger Umstände zurückgeführt werden. Der starke Winterfrost trug
dazu bei, dass Spätinfektionen mit dem Bakterium an Jungtrieben aus
dem letzten Jahr eliminiert wurden. Die Rodung der im vergangenen
Jahr entdeckten Feuerbrandpflanzen führte zu einer Reduktion des
Frühinfektionsrisikos. Die nass kalte Frühlingswitterung trug dazu
bei, dass während der Blütezeiten von Birnen-, Apfel- und
Quittenbäumen keine Infektionsbedingungen zu registrieren waren. Die
Hauptinfektionsperioden in der 2. Hälfte Mai und Anfang Juni waren
spät, die meisten Kernobstbäume waren bereits verblüht. Die
hochsommerlichen Temperaturen im Juni führten wahrscheinlich auch
dazu, dass das Feuerbrandbakterium an Infektionsstellen vertrocknete.
Dennoch muss auch zukünftig eine erhöhte Achtsamkeit an den Tag
gelegt werden, um bisher unentdeckte oder neu auftretende
Befallspflanzen finden beziehungsweise roden zu können. Der
Feuerbrand wird weiterhin mit der Strategie der Tilgung bekämpft.
Das Krankheitsbild
Das Krankheitsbild des Feuerbrandes ist sehr unterschiedlich.
U-förmig gekrümmte Triebspitzen, verwelkte Blüten und Blätter, die
anschliessend eintrocknen und absterben, sind typische
Krankheitsbilder. Das Bakterium kann sich innerhalb der ganzen
Pflanze ausbreiten und während einer Vegetationsperiode zum
vollständigen Absterben führen. Die Feuerbrandbakterien, die für
Mensch und Tier nicht gefährlich sind, werden hauptsächlich von
Insekten übertragen. Besondere Aufmerksamkeit ist daher im Frühsommer
geboten. Eine konsequente Überwachung der Wirtspflanzen auf mögliche
Erscheinungsbilder soll erfolgen.
Verhindern der Ausbreitung
Die Ausbreitung der Krankheit kann nur durch die konsequente
Rodung und sofortige, fachgerechte Entsorgung des befallenen
Pflanzenmaterials eingedämmt werden. Dies erfolgt durch die mit der
Feuerbrandbekämpfung beauftragten Organe, welche dafür ausgebildet
sind.
Im Herbst kann jeder Gartenbesitzer mit der Entfernung von nicht
befallenen, aber feuerbrandanfälligen Pflanzen (z.B. Cotoneaster
dammeri) freiwillig einen Beitrag leisten. So reduziert sich das
Wirtsspektrum dieser Krankheit, vor allem für das kommende Frühjahr.
Es besteht Meldepflicht
Werden bei Kernobstbäumen und Zierpflanzen verdächtige
Veränderungen (U-förmig gekrümmte, dürre oder abgestorbene Triebe
bzw. Blätter) beobachtet, so haben Obstbaum- und Gartenbesitzer
unverzüglich ihre Gemeindeverwaltungen zu informieren. Die
zuständigen Organe werden die verdächtigen Pflanzen beurteilen.
Besteht Verdacht, werden Laboruntersuchungen vorgenommen, die den
Feuerbrandbefall bestätigen können. Befallenes Pflanzenmaterial soll
nicht berührt werden. Eine mögliche weitere Übertragung kann somit
vermieden werden. Die nachweislich befallenen Pflanzen werden von den
beauftragten Organen unverzüglich gerodet und entsorgt.
Vorsorgliche Rodungen
Als vorsorgliche Massnahme wurde bereits im späten Frühjahr 2002
eine vorsorgliche Rodungsaktion von hochempfindlichen und nicht
befallenen Cotoneaster Arten in allen Gemeinden durchgeführt. Die
vorsorglichen Rodungen sind grösstenteils abgeschlossen. Genaue
Angaben zu den vorsorglich gerodeten Pflanzen können erst nach
Vorliegen aller Zahlen gemacht werden.
In diesem Zusammenhang ergeht ein besonderer Dank an die
Bevölkerung, die mit ihrer aktiven Mithilfe im Rahmen der
vorsorglichen Bekämpfung des Feuerbrandes einen wesentlichen Beitrag
dazu geleistet haben.
Aufruf zur Mithilfe
Mit der Meldung von Zierpflanzen und Obstbäumen mit
Verdachtssymptomen an die Gemeindeverwaltungen helfen Sie mit diese
gefährliche Krankheit zu bekämpfen. Nur so kann auf Dauer eine
weitere Ausbreitung des Feuerbrandes vermieden werden.
Feuerbrandswirtspflanzen
Feuerbrand befällt nur Pflanzen aus der Gruppe der apfelähnlichen
Rosengewächse, das heisst, wilde und kultivierte Pflanzen, die
Früchte mit einem Kerngehäuse und einer Fliege entwickeln.
  • Kernobst: Apfel, Birne, Quitte
  • Zierpflanzen: Cotoneaster (Steinmispel), Pyracantha (Feuerdorn), Photinia (Stranvaesia), Chaenomeles (Scheinquitte), Mispel
  • Wildpflanzen: Weissdorn, Mehlbeerbaum, Vogelbeerbaum (Eberesche)
Die Arten sind unterschiedlich anfällig. Zudem ist eine Infektion
vor allem vom Blühzeitpunkt und den Witterungsbedingungen während der
Blüte abhängig. Für eine Infektion braucht es warme, feuchte Tage.

Kontakt:

Ressort:
Land- und Waldwirtschaft/Regierungsrat
Alois Ospelt

Sachbearbeitung:
Landwirtschaftsamt
Tel. +423/236'66'03

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 369

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