Der Bund verbietet Deformationsgeschosse
Bern (ots)
Deformationsmunition darf künftig in der Schweiz von Privaten nur noch für die Jagd erworben, hergestellt oder eingeführt werden. Dies legt die Verordnung über verbotene Munition des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements fest. Die Verordnung zum Waffengesetz wurde von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold unterzeichnet und tritt auf 1. März in Kraft.
Polizei- und Militärbehörden sind von dem Verbot ausgenommen. Sie unterstehen nicht dem Waffengesetz, auf das sich die Verordnung stützt. Die Bewaffnung der Militärbehörden richtet sich nach der Militärgesetzgebung, diejenige der kantonalen Polizeikorps nach dem jeweiligen kantonalen Recht.
Deformationsmunition birgt ein besonderes Gefahrenpotential in sich. Das sogenannte Aufpilzen der Geschosse beim Aufprall führt zu schwereren Verletzungen als bei den übrigen Munitionsarten.
Bisher war gemäss der Waffenverordnung (Art. 17) der Erwerb, die Herstellung und die Einfuhr u.a. von Munition mit Hartkerngeschossen oder Geschossen, die einen Explosivsatz oder Gift enthalten, verboten. Deformationsgeschosse waren jedoch davon nicht betroffen und damit auf dem Markt erhältlich.
Bei der Jagd darf weiterhin Deformationsmunition eingesetzt werden. Die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Schusses wird mit dieser Munitionsart erhöht: Ein getroffenes Tier bricht beim ersten Schuss an Ort und Stelle zusammen und kann sich nicht noch in schwer zugängliches Gelände zurückziehen.
Kontakt:
Claude Mebes
Leiter der Zentralstelle Waffen
Bundesamt für Polizei
Tel. +41/31/323'71'93