Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Parlament kann seine Beschlüsse jederzeit rückgängig machen
Bern (ots)
19. Feb 2003 (EFD) Grundsätzlich kann das Parlament jederzeit auf früher beschlossene Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen zurückkommen, allerdings müssten dazu teilweise die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden. Dies ist der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu entnehmen, welche unter anderem die Frage aufgeworfen hatte, bei welchen vom Parlament bereits gefassten Beschlüssen es möglich sei, in Anbetracht der unerfreulichen finanziellen Situation Rahmenkredite zu kürzen.
Die SVP-Fraktion hatte in ihrer Interpellation festgehalten, das Parlament werde in Anbetracht der misslichen Finanzlage nicht umhin kommen, seine Oberaufsicht bezüglich der Bundesfinanzen verstärkt wahrzunehmen. Damit das Parlament dieser wichtigen Aufgabe so schnell und effizient als möglich nachkommen könne, stellte die SVP- Fraktion dem Bundesrat verschiedene Fragen betreffs Sparmöglichkeiten und forderte eine Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse der letzten drei Jahre mit einer klaren Auflistung der durch sie verursachten Kosten.
In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass alle bundesrätlichen Botschaften zwingend ein Kapitel über die finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone enthalten. Zudem befänden sich in den Botschaften zum Budget wie zur Rechnung Tabellen zu sämtlichen früher bewilligten, laufenden Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen. Sodann unterbreite der Bundesrat in einem Zusatzbericht zur Botschaft der Staatsrechnung den eidg. Räten jährlich eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante Sachgeschäfte, die noch nicht Eingang in den Finanzplan gefunden hätten. Und schliesslich liste die Eidg. Finanzverwaltung EFV vor jeder Session zuhanden der Parlamentsdienste auf, welche im Erstrat zur Behandlung vorgesehenen Geschäfte mit welchen finanziellen und personellen Konsequenzen verbunden seien. Eine zusätzliche, rückwirkende Zusammenstellung aller Parlamentsbeschlüsse mit einer klaren Auflistung der dadurch verursachten Ausgaben und Einnahmen beziehungsweise Erhöhung oder Kürzung von Stellenprozenten wäre indes mit einem immensen Aufwand verbunden.
Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09
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