Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Fehlende steuerliche Grundlagen zur Bemessung der Betreuungsarbeit
Bern (ots)
26. Feb 2003 (EFD) Betreuende Angehörige von pflegebedürftigen Personen sollen auch künftig nicht in den Genuss spezieller Steuerabzüge gelangen. Der Bundesrat anerkennt zwar den hohen Wert der Betreuungsarbeit durch Angehörige, die in vielen Fällen die ideale Lösung für die pflegebedürftige Person darstellt. Hingegen ist es nach Ansicht der Landesregierung kaum möglich, den Wert der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit steuerlich in irgendeiner Form - ob positiv oder negativ - zu berücksichtigen. Namentlich sei nicht ersichtlich, wie diesen Tätigkeiten angemessene Steuerabzüge zuzuordnen wären. Wegen Unmöglichkeit einer sinnvollen praktischen Umsetzung mittels steuerlicher Massnahmen lehnt der Bundesrat eine entsprechende Motion von Nationalrätin Doris Leuthard (CVP/AG) ab.
Nationalrätin Leuthard hatte in ihrer Motion vom 2. Oktober 2002 verlangt, pflegende Angehörige durch Steuerabzüge finanziell zu entlasten.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass die der Motion zugrunde liegende Überlegung bereits am 19. Juni 1997 in einer Empfehlung von Ständerätin Vreni Spoerry (FDP/ZH) aufs Tapet gebracht worden ist. In dem am 26. Februar 1999 der Öffentlichkeit vorgestellten Bericht der Expertenkommission Locher zur Familienbesteuerung sei die Nichtberücksichtigung der Haus- und Betreuungsarbeit im Steuersystem dargelegt worden. Die Gründe lägen einerseits in der Unmöglichkeit, diese Tätigkeiten im Einzelfalle adäquat zu bewerten, anderseits wäre es kaum verständlich, wenn eine steuerpflichtige Person ohne Einkommen Steuern bezahlen müsste. Daher blieben alle diese Tätigkeiten steuerfrei.
Der Bundesrat ist auch heute von der Stichhaltigkeit dieser Überlegungen überzeugt. Steuerlich fehle es an einer messbaren und auch kontrollierbaren Grundlage, mit welcher sich entsprechende Tätigkeiten betragsmässig quantifizieren liessen. Folglich sei es auch nicht möglich, diesen Tätigkeiten angemessene Steuerabzüge zuzuordnen. Solche Abzüge wären in Gewährung und Handhabung völlig willkürlich. Denn diese wären in ihrer Wirkung abhängig von der Höhe der Einkünfte, die pflegende Angehörige ausserhalb ihrer Pflegearbeit und unabhängig davon erzielen. Daher ermögliche das in der Motion genannte Anliegen keine objektive Vorgaben für seine praktische Umsetzung. Im Weiteren sei es fraglich, ob die geforderten Abzüge die Gesundheitskosten eindämmen könnten. Dass sie die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden verminderten, stehe hingegen fest.
Abschliessend weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass Personen, welche im gemeinsamen Haushalt Verwandte betreuen, seit Anfang 1997 zu Recht Anspruch auf Anrechnung einer Betreuungsgutschrift der AHV erlangen. Auch dies sei ein positiver Anreiz für die Pflege von Angehörigen zu Hause.
Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehen.
Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch