Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Überschüssige Goldreserven der SNB: Zahlreiche Vorstösse behandelt
Bern (ots)
07. Mär 2003 (EFD) Nachdem der Bundesrat am 30. Januar Entscheide zur Verwendung des überschüssigen Goldvermögens der Schweizerischen Nationalbank SNB gefällt hat, befasste er sich heute Freitag und auch schon am Mittwoch der vergangenen Woche mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zum gleichen Thema. Nach Ansicht des Bundesrates soll das Goldvermögen (1'300 Tonnen Gold, welche die SNB für die Geldpolitik nicht mehr benötigt) real in seinem Wert erhalten werden, die Erträge daraus sollen zu 2/3 den Kantonen und zu 1/3 dem Bund zu Gute kommen. Bereits vor dem Inkrafttreten der definitiven Lösung, die einer Verfassungsänderung bedarf, sollen die Erträge aus dem verkauften Goldvermögen mittels einer Zusatzvereinbarung mit der SNB an Bund (1/3) und Kantone (2/3) ausgeschüttet werden.
Behandelt wurden am 7. März die folgenden Vorstösse:
Motion von Nationalrat Charles Favre, FDP/VD (02.3451) Verwendung der veräusserten Goldreserven.
Forderung: Verwendung des Bundesanteils zur Schuldentilgung.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Interpellation von Nationalrat Heiner Studer, EVP/AG (02.3620) Verwendung der überschüssigen Goldreserven.
Fragen (u.a.): Verwendung zum Schuldenabbau bei Bund und Kantonen? Verwendung der Bundesmittel für innovative Projekte im Bereich von Bildung, Familie und Ähnliches?
Antwort Bundesrat: Keine Zweckbindung, Ausschüttung der Erträge zu 2/3 an Kantone, 1/3 an Bund.
Motion der Fraktion der Schweiz. Volkspartei (02.3705) Fonds zur Führung und Verzinsung der überschüssigen Goldreserven. Übergangsbestimmung.
Forderung: Erlös der bereits verkauften Goldreserven in Fonds einspeisen und bis zur definitiven Reglung nicht ausschütten.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Motion der Sozialdemokratischen Fraktion (02.3713) Erlös und Ertrag der verkauften Goldreserven. Vorsorgliche Massnahmen.
Forderung: Erlös der bereits verkauften Goldreserven in separatem Teil der Nationalbankrechnung führen und bis zur definitiven Reglung nicht ausschütten.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Behandelt wurden am 26. Februar die folgenden Vorstösse:
Motion von Ständeart Hans-Rudolf Merz FDP/AR (02.3452), Verwendung der veräusserten Goldreserven.
Forderung: Verwendung des Bundesanteils zur Schuldentilgung.
Antrag Bundesrat: Ablehnung.
Postulat der Finanzkommission des Ständerates (03.3000), Goldreserven. Direkt 2/3 an die Kantone.
Forderung: Rasche Ausschüttung zu mindestens 2/3 an die Kantone ohne Verfassungsänderung.
Antrag Bundesrat: Entgegennahme des Postulates und als erfüllt abschreiben.
Auskunft: Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 61 72
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