Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Haushaltssanierung: Zusatzpaket von 1,5 Milliarden - Bundesrat prüft Spar- und Einnahmenpotenzial
Bern (ots)
14. Mär 2003 (EFD) Der Bundesrat hat die Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen im Lichte der neuesten Beschlüsse und Forderungen von Parlament und Parteien konkretisiert. Dabei hatte er einerseits zu berücksichtigen, dass die zuständige Kommission des Nationalrates den Aufschub des Familiensteuerpakets abgelehnt hat. Im weiteren liegt der Auftrag von Bundesratsparteien auf dem Tisch, das weitgehend auf Ausgabenkürzungen basierende Entlastungspaket (2 Milliarden) auszubauen und auch Sparszenarien von 3,5 und 5 Milliarden zu prüfen. Dazu kommt eine von beiden Räten überwiesene Motion, die im Endeffekt nochmals strenger ist. Sparpakete von 5 und mehr Milliarden schliesst der Bundesrat als unrealistisch und nicht mehrheitsfähig aus. Hingegen betrachtet er einen zusätzlichen Sanierungsbedarf im Umfang von 1,5 Milliarden als erforderlich. Ausgehend vom Ziel einer auf dauerhaften Haushaltausgleich ausgerichteten und zugleich wachstumsverträglichen Finanzpolitik schnürt der Bundesrat zunächst ein Sanierungspaket von insgesamt 3,5 Milliarden. Kernstück des Sanierungspakets bildet das Ende Januar beschlossene Entlastungsprogramm (2 Milliarden). Dieses wird durch ein Zusatzprogramm (1,5 Milliarden) ergänzt. Das Zusatzprogramm kompensiert den abgelehnten Aufschub der Familienbesteuerung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Sparweg wichtige Staatsleistungen beeinträchtigen kann. Deshalb wird das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt, als mögliche Alternative zu einem zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen und ebenfalls in beschlussreifer Form vorzubereiten. Dabei würden die Schaffung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer mit den Kantonen oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund stehen. Ob das Zusatzpaket nur auf dem Sparweg oder ganz oder teilweise auch auf Steuerweg basieren soll, wird der Bundesrat nach Vorlage weiterer Entscheidgrundlagen und nach Konsultation der Kantone in einem späteren Schritt entscheiden. Die ausgaben- und einnahmenseitigen Botschaften solle bis im Sommer vorliegen. Ebenso eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes, die es erlauben soll, die beim Inkrafttreten der Schuldenbremse vorhandenen strukturellen Defizite über mehrere Jahre hinweg abzubauen. Damit kann die Schuldenbremse konjunkturgerecht angewendet werden.
Ende Januar 2003 hat der Bundesrat auf die drastische Verschlechterung der Bundesfinanzlage reagiert und die Umrisse einer dreistufigen Sanierungsstrategie vorgelegt. Ursache dafür war der unerwartete, durch die Börsen- und Wirtschaftstiefs verursachte Wachstumseinbruch bei den Steuereinnahmen und deren Folgen. Kernstück der Sanierungsstrategie ist das Entlastungsprogramm im Umfang von 2 Milliarden. Als zweite Stufe war die Verschiebung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung geplant. Für die dritte Stufe wurden Steuererhöhungen zur Kompensation dauerhaft wegbrechender Einnahmen oder zur Finanzierung neuer Ausgabenbeschlüsse vorgesehen. Mit den drei bedarfsgerecht auslösbaren Stufen hat der Bundesrat den hohen Unsicherheiten bezüglich Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung Rechnung getragen.
Beschlüsse und Forderungen seit Ende Januar 2003
Seit der Präsentation von Sanierungsbedarf und -strategie hinzugekommen ist die Ablehnung des Aufschubs des Familienbesteuerungspakets durch die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates (WAK-N) mit Ausfällen beim Bund von 735 Millionen 2005 und rund 1,4 Milliarden ab 2006. Ebenso ist der Forderung der bürgerlichen Bundesratsparteien nach Sparszenarien von 3,5 und 5 Milliarden sowie einer überwiesenen Motion Rechnung zu tragen, wonach die Ausgaben auf einem realen Nullwachstum eingefroren und Massnahmen für die ausgabenseitige Kompensation der demographiebedingten Mehrausgaben bei den Sozialversicherungen vorzulegen sind.
Dazu kommen die weiter wachsenden Unsicherheiten über die wirtschaftliche Entwicklung und die künftigen Steuereingänge. Ferner hat der Nationalrat an der Streichung der Bundesanteile von rund 1 Milliarde pro Jahr an den Mehrwertsteueranteilen für die Demographiekosten von AHV und IV festgehalten und die Mehrwertsteuererhöhung für die IV von 1,0 auf 0,8 Prozent gesenkt. Im weiteren drohen Mehrbelastungen aufgrund im Parlament hängiger Ausgabenbegehren von insgesamt einer Milliarde ("Pipeline").
Haushalt-Realitäten und Handlungsbedarf
Bezogen auf das Jahr 2006 und ausgehend von den heutigen Einnahmenschätzungen besteht somit gegenüber dem Finanzplan ein Korrekturbedarf von 5 - 7 Milliarden, je nachdem, ob und in welchem Ausmass sich die Wirtschaft und damit die Steuereingänge erholen und ob und in welchem Ausmass politische Beschlüsse zur Stabilisierung oder zur Verschärfung der Haushaltlage beitragen. Sanierungsziel des Bundesrates ist eine auf den dauerhaften Haushaltausgleich angelegte, disziplinierte Finanzpolitik, die sowohl der finanzpolitischen Realität als auch der Wirtschaftslage Rechnung trägt und langfristig Vertrauen schafft. Angesichts der Unvorhersagbarkeit der Lageentwicklung und um nicht mit wachstumshemmenden Massnahmen zu überschiessen, verzichtet der Bundesrat darauf, bereits heute Massnahmen zum Ausgleich des maximalen Korrekturbedarfs zu beschliessen. Die Landesregierung legt zunächst ein Zusatzpaket im Umfang von 1,5 Milliarden vor. Nach dem Wegfall der zweiten Sanierungsstufe (Aufschub der Reform der Familienbesteuerung) kompensiert dieses Zusatzpaket per 2006 zusammen mit dem Entlastungsprogramm von 2 Milliarden Einnahmenausfälle von 3,5 Milliarden.
Zwei mögliche Stossrichtungen für Zusatzpaket - "5-Milliarden- Sparpaket" unrealistisch
Das Entlastungsprogramm von 2 Milliarden betrifft alle Staatsaufgaben. Bereits die darin vorgeschlagenen Kürzungen wurden von links und rechts als zu weitgehend kritisiert. Trotzdem haben Bundesratsparteien dem Bundesrat Prüfungsaufträge für Sparpakete im Umfang von 3,5 und 5 Milliarden erteilt. Während dem Bundesrat die ausgabenseitige Korrektur um 3,5 Milliarden zwar einschneidend, aber machbar erscheint, schliesst er ein Sparpaket im Umfang von 5 Milliarden als unrealistisch und nicht mehrheitsfähig aus. Der Abbau von Staatsleistungen in der Grössenordnung von 10 Prozent des Budgetvolumens würde einen sozial-, regional- und konjunkturpolitisch unverhältnismässigen Abbau bedeuten. Der Bundesrat stellt fest, dass infolge der letzten Entscheide des Parlaments das Entlastungsprogramm von 2 Milliarden nicht genügt, und dass weitere Sanierungsmöglichkeiten im Umfang von 1,5 Milliarden nötig sind. Er ist sich bewusst, dass der Sparweg wichtige Staatsleistungen beeinträchtigen kann. Deshalb wird das Eidg. Finanzdepartement (EFD) beauftragt als mögliche Alternative zu einem zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen und ebenfalls in beschlussreifer Form vorzubereiten. Dabei würden die Schaffung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer mit den Kantonen oder die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund stehen. Ob das Zusatzpaket nur auf dem Sparweg oder ganz oder teilweise auch auf dem Steuerweg basieren soll, wird der Bundesrat nach Vorlage weiterer Entscheidgrundlagen und nach Konsultation der Kantone in einem späteren Schritt entscheiden. Der Bundesrat will die Botschaft noch im Sommer dem Parlament zuleiten.
Das ausgabenseitige Zusatzpaket soll grundsätzlich der Struktur des Entlastungsprogramms folgen, allerdings sollen auch neue Sparfelder einbezogen und damit den Departementen eine gewisse Flexibilität gewährt werden. In verschiedenen Aufgabenbereichen würde das 3,5 Milliarden-Sparszenario zu einer nominalen oder realen Stabilisierung, teils sogar zu einem nominalen Abbau der Ausgaben führen.
Beim Steuerszenario im Umfang von 1,5 Milliarden stehen die Schaffung einer Bundes-Erbschaftssteuer mit Kantonsbeteiligung und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund. Zum Vergleich: Bei der Mehrwertsteuer kommt ein Prozent rund 3 Milliarden (bei einer linearen Erhöhung, die ebenfalls alle Sondersätze vollumfänglich betrifft) bzw. 2,5 Milliarden (proportionale Erhöhung) gleich. Die Entscheidgrundlagen für eine allfällige Bundes-Erbschaftssteuer, insbesondere zur Tarifgestaltung, müssen gemeinsam mit den Kantonen noch erarbeitet werden. Gegenüber der Mehrwertsteuer hätte die Erbschaftssteuer den Vorteil geringerer negativer Auswirkungen auf das Wachstum. Bei einem moderaten Höchstsatz von 5 Prozent für direkte Nachkommen und einem beträchtlichen Freibetrag wäre der Korrekturbedarf von 1,5 Milliarden einschliesslich der erforderlichen Beteiligung der Kantone wahrscheinlich finanzierbar. Die Bundes-Erbschaftssteuer würde an die Stelle der bisherigen kantonalen Erbschaftssteuern treten, weshalb bei der Ausarbeitung dieser Variante die Kantone einbezogen werden.
Schuldenbremse und strukturelles Defizit
Der Bundesrat geht davon aus, dass ein bedeutender Teil des Defizits im Umfang von rund 3 Milliarden pro Jahr strukturell bedingt ist, also auch bei der Erholung der Konjunktur bestehen bleibt. Der entsprechende Korrekturbedarf ist somit eine Folge des überhöhten Einnahmenniveaus in den Boomjahren bis 2000. Entgegen der damaligen Annahme erfolgte die Einführung der Schuldenbremse demnach nicht auf der Basis eines strukturell ausgeglichenen Haushalts. Aus diesem Grund wäre die vollständige Beseitigung der aus den Vorjahren mitgeschleppten strukturellen Fehlbeträge innert eines Jahres nicht nur konjunkturpolitisch unverhältnismässig, sondern auch entgegen dem Sinn der Schuldenbremse. Diese verlangt gemäss Bundesverfassung die Berücksichtigung der Wirtschaftslage. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass diese Altlast über mehrere Jahre hinweg schrittweise abgetragen werden kann, indem der Höchstbetrag der zulässigen Ausgaben erhöht wird. Dazu ist eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Art. 24a und 24c FHG) erforderlich. Im übrigen überprüft das EFD im Rahmen der Analyse des Einnahmeneinbruchs auch, ob die Wirksamkeit des sogenannten K- Faktors (Berücksichtigung der Konjunkturlage bei der Festlegung des zulässigen Defizits) erhöht werden kann und soll. Nach ersten Berechnungen könnte die Wirksamkeit allerdings bestenfalls um wenige hundert Millionen Franken erhöht werden. Die grundsätzlichen Haushaltprobleme lassen sich damit nicht lösen. Zudem wirken Veränderungen des K-Faktors in beide Richtungen: es würden nicht nur in schlechten Zeiten mehr Defizite zugelassen, sondern es wären in guten Jahren auch höhere Überschüsse erforderlich.
Im weiteren hat der Bundesrat beschlossen, für zwei Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm die dringliche Inkraftsetzung auf Anfang 2004 zu beantragen (Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV und für die Massnahmen im Asylbereich).
Auskünfte: Finanzpolitik: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel 031 322 60 05 Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09 Steuerfragen: Kurt Dütschler, ESTV, 031 322 73 77
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch