Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Entlastungsprogramm von 3,3 - 3,4 Milliarden geschnürt - ergänzende steuerliche Massnahmen in Prüfung
Bern (ots)
30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen konkretisiert und ein Massnahmenpaket von 3,3 bis 3,4 Milliarden geschnürt. Nötig wurde dieses wegen der drastischen Verschlechterung der Steuereingänge, verursacht durch die Einbrüche an der Börse und den schleppenden Gang der Wirtschaft. Das Entlastungsprogramm setzt sich grösstenteils aus ausgabenseitigen Massnahmen zusammen, wobei der Teuerungsausgleich bei der AHV/IV bleibt und der Bereich Bildung/Forschung/Technik um 4 % wächst. Um das im März anvisierte Entlastungsziel von 3,5 Mrd sicher zu erreichen, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in den kommenden Wochen weitere steuerliche Massnahmen in der Grössenordnung von 100-300 Millionen zu prüfen (etwaÜberprüfung von Steuervergünstigungen bei gewissen Versicherungsformen oder Erhöhung der MWST um ein Promille), je nachdem wie sich die Verbesserungen beim Vollzug der Steuererhebung finanziell auswirken. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, als Alternative zu ganzen Teilen des Entlastungsprogramms die Schaffung einer Bundeserbschaftssteuer oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beantragen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das nun vorgelegte Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um die Bundesfinanzen dauerhaft ins Lot zu bringen - und dies ist nach wie vor nicht auszuschliessen - dürften steuerliche Massnahmen unausweichlich sein. Zum Entlastungsprogramm 2003 soll noch vor den Sommerferien eine konferenzielle Vernehmlassung durchgeführt werden.
Ende Januar 2003 hat der Bundesrat auf die drastische Verschlechterung der Bundesfinanzlage reagiert und die Umrisse einer dreistufigen Sanierungsstrategie vorgelegt. Kernstück war ein im wesentlichen ausgabenseitig ansetzendes Entlastungsprogramm von 2 Milliarden. Als zweite Stufe war die Verschiebung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung geplant. Für die dritte Stufe stellte er Steuererhöhungen zur Kompensation dauerhaft wegbrechender Einnahmen oder nicht gedeckter Ausgabenbeschlüsse in Aussicht. Da die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats auf einen Aufschub der Familiensteuervorlage nicht eintreten wollte und die Eidg. Räte zwei Motionen überwiesen, die bei den Ausgaben ein reales Nullwachstum verlangen, beschloss der Bundesrat im März, zum Entlastungsprogramm von 2 Milliarden ein Zusatzprogramm von 1,5 Milliarden auszuarbeiten. Gleichzeitig beauftragte er das EFD, als mögliche Alternative zu einem zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen, so namentlich die Schaffung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer.
Der Bundesrat hatte seine Priorität von Anfang an auf der Ausgabenseite gesetzt. An einer ausserordentlichen Konferenz der Finanzdirektoren wurde zudem deutlich, dass die Kantone einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene klar ablehnend gegenüber stehen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, als Alternative zu einem Zusatzsparprogramm eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beantragen und verfolgt auch die Einführung einer Bundes-Erbschaftssteuer nicht weiter. Die Mehrwertsteuer soll in Zukunft insbesondere für die Finanzierung der demografiebedingten Mehrkosten bei AHV und IV zur Verfügung stehen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das nun vorgelegte Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um die Bundesfinanzen dauerhaft ins Lot zu bringen - und dies ist nach wie vor nicht auszuschliessen - dürften steuerliche Massnahmen unausweichlich sein.
Flächendeckende Verzichtsplanung
Die Entlastungsmassnahmen (siehe Beilage) betreffen schwergewichtig die sechs grossen Aufgabengebiete des Bundes: Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Beziehungen zum Ausland. Auf sie entfallen zusammen mit den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen und dem Schuldendienst rund 90 Prozent der Ausgaben. Sie müssen demzufolge auch die Hauptlast der Sanierungsmassnahmen tragen. Daneben ist auch die Kontrolle über die grosse Anzahl kleinerer Bereiche wichtig. In diesem Sinne hat der Bundesrat quer durch das gesamte Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller Entlastungsmassnahmen beschlossen. Sie sind das Ergebnis eingehender, unter Leitung der Departemente durchgeführter und von der interdepartementalen Arbeitsgruppe Schuldenbremse koordinierter Aufgabenverzichtsplanungen. Insgesamt ist das vom Bundesrat geschnürte Paket in verschiedenen Bereichen mit einschneidenden Konsequenzen verbunden. Es zwingt die Departemente und Ämter dazu, bisherige Prioritäten in Frage zu stellen und ihre Planungen und Programme teils grundlegend zu überarbeiten. Auf einzelne Aufgaben soll gänzlich verzichtet werden, so auf die Förderung der alternativen Energien und die direkte Förderung des Wohnungsbaus mittels Darlehen, was aber nicht zwingend einen gänzlichen Ausstieg des Bundes aus der Wohnbauförderung bedeutet. Diese Frage wird separat geklärt.
Teuerungsausgleich bei der AHV/IV gesichert, Bildungssektor wächst um 4 Prozent
Obschon von den Entlastungsmassnahmen grundsätzlich alle Aufgabengebiete betroffen sind, bleibt es weiterhin möglich, politische Prioritäten zu setzen. So wird dem Bereich Bildung, Forschung und Technologie ein jährliches Ausgabenwachstum von 4 Prozent zugestanden, womit dieser Bereich allerdings nicht im ursprünglich vorgesehenen Ausmass von 6 Prozent wachsen kann. Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und IV-Renten. Im weiteren hat der Bundesrat daran festgehalten, auf Lastenabwälzungen auf die Kantone so weit wie möglich zu verzichten. All dies wäre bei Einsparungen in der Grössenordnung von 6 bis 7 Milliarden, wie sie von einer Mehrheit des Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich. Der Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in den vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um Sparstrategien und -möglichkeiten weder für sachlich vertretbar noch für politisch umsetzbar.
Steuerliche Massnahmen in Prüfung
Als realistisch betrachtet der Bundesrat weiterhin Entlastungen in der Grössenordnung von 3,5 Milliarden. Dieser Betrag entspricht ziemlich genau dem strukturellen Teil des sich heute abzeichnenden Sanierungsbedarfs. Noch ist dieses Ziel nicht ganz erreicht. Das EFD ist deshalb beauftragt worden, als Ergänzung zu den Ausgabenkürzungen steuerliche Massnahmen zu prüfen. Dabei sind zunächst Verbesserungen beim Vollzug der Steuererhebung durch eine Aufstockung des Steuerkontrollpersonals vorgesehen. Das Finanzdepartement schätzt hier das zusätzliche Ertragspotential auf bis zu 100 Millionen. Im weiteren sollen unter Einbezug der Branche Steuervergünstigungen bei gewissen Versicherungsformen hinterfragt werden, z.B. bei Lebensversicherungen. In Frage kommt allenfalls auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille, was rund 300 Millionen einbrächte. Der Beschluss zu diesen Massnahmen ist anlässlich der Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen.
Bereits beschlossen hat der Bundesrat, das Grund- und das Zusatzprogramm zu einem Paket zu verschmelzen und dem Parlament als einen Beschluss zu unterbreiten ("Entlastungsprogramm 2003"). Dieses soll auf den 1.1.2005 in Kraft treten, wobei für zwei Massnahmen die dringliche Inkraftsetzung beantragt werden soll (Massnahmen im Asylbreich und Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV). Für 2004 wird ausgabenseitig eine Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet.
Konjunkturgerecht
Mit dieser zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms wird dem derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. Um dies auch rechtlich abzusichern, wird der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum Entlastungsprogramm eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes beantragen. Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse vorhandenes strukturelles Defizit in mehreren Schritten abzubauen. Damit kann der Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im Aufschwung ist.
Konferenzielle Vernehmlassung im Juni
Nichts geändert hat sich schliesslich auch am weiteren Zeitplan. Im Juni soll zum Entlastungsprogramm die konferenzielle Vernehmlassung stattfinden. Entweder unmittelbar vor oder gleich nach den Sommerferien ist die Verabschiedung der Botschaft vorgesehen.
Auskünfte: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. 031 322 60 05 Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09 Kurt Dütschler, ESTV, Tel 031 322 73 77
Flexa Beitrag: Beitrag des Bundes an die AHV zur Mitfinanzierung der Kosten für den vorgezogenen Rentenbezug im Rahmen der 10. AHV- Revision.
Ganze Medienmitteilung inkl. Tabelle "Fiskaleinnahmen 1. Quartal 2003" http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/04/entla stungsp.pdf
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch