Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Pensionskasse des Bundes: Konzentration auf das Kerngeschäft
Bern (ots)
09. Mai 2003 (EFD) Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers an vorzeitig pensioniertes Militär- und Grenzwachtpersonal sowie Piloten werden ab 1. Januar 2004 durch das Eidg. Personalamt ausbezahlt. Dies hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Dadurch wird PUBLICA von einer Arbeit entlastet, die nicht zur beruflichen Vorsorge im engeren Sinn gehört.
Gemäss geltendem Recht können bestimmte Personalkategorien (Militärpersonal, Piloten, Stabsoffiziere und Grenzwächter) mit 58 Jahren, in Ausnahmefällen mit 55 Jahren in den Ruhestand treten. Sie beziehen neben den Pensionskassenleistungen eine so genannte Arbeitgeberzusatzleistung, mit der zusammen sie bis zum 65. Altersjahr ein Einkommen zwischen 80 und 90 Prozent ihres bisherigen Lohnes erzielen.
Bis anhin wurden diese Arbeitgeberzusatzleistungen zusammen mit der Pensionskassenrente durch die Pensionskasse des Bundes ausgerichtet. Ab 1. Januar 2004 wird das Eidg. Personalamt als zentrale Stelle die Ermittlung und Auszahlung der Arbeitgeberzusatzleistungen vornehmen. Die Leistungen unterliegen der AHV-Beitragspflicht. Die Beiträge werden paritätisch von den Begünstigten und dem Bund getragen.
Im Hinblick auf den vom Parlament geforderten Wechsel der beruflichen Altersvorsorge beim Bund vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat hat der Bundesrat ferner beschlossen, das System der Arbeitgeberzusatzleistungen für Militär- Piloten und Grenzwachtpersonal einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, 031 323 93 65
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