Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: PUBLICA startet definitiv am 1. Juni 2003 - Bund übernimmt Fehlbetrag von 12 Mrd
Bern (ots)
09. Mai 2003 (EFD) Die Überführung (Migration) der Pensionskasse des Bundes PKB in die neue Vorsorgeeinrichtung für das Bundespersonal PUBLICA wird definitiv auf den 1. Juni 2003 vollzogen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung von heute Freitag beschlossen. Mit der Migration anerkennt der Bund, dass der Fehlbetrag von rund 12 Mrd Franken - inklusive Anlageverluste von rund 5 Mrd - zu einer Fehlbetragsschuld wird, die spätestens innert acht Jahren auszufinanzieren ist. Der Bundesrat hat das EFD jedoch beauftragt zu prüfen, ob der Bund an etwaigen künftigen Börsengewinnen der PUBLICA partizipieren kann.
Angesichts der finanzpolitischen Konsequenzen hatte das Eidg. Finanzdepartement EFD eingehend geprüft, ob sich eine Verschiebung des Zeitpunktes der Migration der PKB in die PUBLICA aufdränge. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschied es sich dafür, am Migrationsdatum 1. Juni 2003 festzuhalten. Mit dem heutigen Bubdesratsbeschluss wird nun die Überführung der PKB in die PUBLICA definitiv auf den 1. Juni vollzogen. Gestützt auf das geltende PKB- Gesetz anerkennt der Bund mit diesem Beschluss, dass der Fehlbetrag von rund 12 Mrd Franken - einschliesslich der Anlageverluste von rund 5 Mrd - zu einer Fehlbetragsschuld wird, die spätestens innerhalb von acht Jahren auszufinanzieren ist.
Vor diesem Hintergrund unterbreitete das EFD dem Bundesrat Handlungsoptionen, die es gestatten, dass die Versicherten des Bundes die Börsenverluste in angemessener Weise mittragen helfen. Damit wird zudem der Auffassung der Finanzdelegation Rechnung getragen, wonach die Zeit für Sofortmassnamen gekommen sei. Der Bundesrat fällte indessen heute noch keine definitiven Entscheide, sondern beauftragte das EFD, in Zusammenarbeit mit PUBLICA und unter Einbezug ihrer Kassenkommission die Auswirkungen der Handlungsoptionen eingehend zu prüfen.
Garantierter Teuerungsausgleich in Frage gestellt
Diese Handlungsoptionen sehen nicht nur vor, dass der Bund an etwaige künftigen Börsengewinnen der PUBLICA partizipieren kann. Vielmehr soll auch eine im Gesetz verankerte Schwankungsreservengarantie den neuen Umständen angepasst oder aufgehoben werden. Mit einer Änderung bzw. Streichung der gesetzlich vorgesehenen Garantie für den Teuerungsausgleich auf den Renten soll eine weitere Entlastungsmassnahme ergriffen werden. Schliesslich soll dem Trend zur vorzeitigen Pensionierung mit einer Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen von PUBLICA Rechnung getragen werden.
Der Bundesrat beauftragte das EFD, die vorgeschlagenen Optionen eingehend auf ihre rechtlich, finanzielle und personalpolitische Machbarkeit zu prüfen und eine Revision des PKB-Gesetzes einzuleiten. Die Anpassungen des Gesetzes und seiner Ausführungserlasse sollen im Laufe des Jahres 2004 umgesetzt werden.
Von der PKB zur Publica
Die Eidg. Versicherungskasse EVK führt im Eidg. Finanzdepartement EFD.als rechtlich unselbständige Verwaltungseinheit die Pensionskasse des Bundes PKB. Im Jahre 2000 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes, das die Verselbständigung der PKB als eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und der Bezeichnung "PUBLICA" vorsieht.
Weil der selbständige Einstige von PUBLICA in Immobilienanlagen im Jahr 2001 als günstig eingeschätzt worden war, wurde das PKB-Gesetz am 1. März 2001 in Kraft gesetzt. PUBLICA wurde damit in die Lage versetzt, selbständig Immobilienanlagen zu tätigen. Die Durchführung der beruflichen Vorsorge verblieb vorderhand noch bei der PKB.
Nachdem die rechtlichen, technischen und administrativen Vorbereitungsarbeiten für die Migration von der PKB zu PUBLICA abgeschossen sind, erfolgt die Überführung der Versicherten und ihrer Deckungskapitalien in PUBLICA am 1. Juni 2003. Damit gilt PUBLICA im Sinne des PKB-Gesetzes als errichtet und ab diesem Zeitpunkt für die Durchführung der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals allein zuständig.
Auskunft: Peter Grütter, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 19
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