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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Verordnungsänderungen im Hinblick auf den Start von PUBLICA

Bern (ots)

14. Mai 2003 (EFD) Am 25. April 2001 hat der Bundesrat
die beiden Verordnungen über die Versicherung im Kernplan und im 
Ergänzungsplan der Pensionskasse des Bundes verabschiedet. Die 
Projektarbeiten im Hinblick auf den Übertritt der Versicherten in 
PUBLICA per 1. Juni 2003 haben jedoch gezeigt, dass gewisse 
Bestimmungen noch vor dem Übertritt der Ergänzung, Korrektur oder 
Präzisierung bedürfen. Damit sollen künftige Auslegungs- und 
Anwendungsprobleme verringert werden. Der Bundesrat hat heute - nach 
Anhörung der Kassenkommission PUBLICA diese Änderungen gutgeheissen.
Ein wesentlicher Teil des Revisionsbedarfs betrifft die Präzisierung 
der Übergangsbestimmungen im Bereich der in PUBLICA zu überführenden 
Rentnerinnen und Rentner. Ferner wurde die Verordnung über die 
Versicherung im Kernplan dahingehend ergänzt, dass das fehlende 
Deckungskapital für die weiblichen Mitglieder der 
Eintrittsgeneration* , welche ihre Garantie beanspruchen, neu vom 
Arbeitgeber zu tragen und PUBLICA zu erstatten ist. Bisher trug der 
Bund als Träger der Vorsorgeeinrichtung diese Kosten; nach der 
Migration können diese jedoch nicht mehr von PUBLICA getragen 
werden. Der Bund wird nur noch für die Deckungskpapitalien jener 
Versicherten aufkommen, für die er auch Arbeitgeber ist.
* Weibliche Angestellte, die am 31.12.1987 Mitglieder der Eidg. 
Versicherungskasse und mehr als 20 Jahre alt waren, jedoch das 65. 
Altersjahr noch nicht vollendet hatten. Diese sogenannten 
Garantiefrauen können noch bis zum 31.12.2007 nach dem vollendeten 
60. Altersjahr oder dem vollendeten 35. Beitragsjahr die maximale 
Altersrente inkl. festen Zuschlag verlangen. Zudem gelten die von 
ihnen vor dem 1.1.1973 eingekauften Versicherungsjahre als 
Beitragsjahre. D.h., die Garantiefrauen können je nach Alter und 
Versicherungsbeginn z.T. bereits mit 55 Jahren in Pension gehen mit 
maximaler Rente und festem Zuschlag.
Auskunft: 
Peter Düggeli, PUBLICA, Tel: 031 323 41 91; 
Geiser Corinne, PUBLICA, Tel: 031 323 41 54
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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