Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Swiss soll sich ausschliesslich an wirtschaftliche Kriterien halten
Bern (ots)
21. Mai 2003 (EFD) Die Swiss ist zwar gehalten, die Interessen aller Landesflughäfen angemessen zu berücksichtigen, doch bedeutet das nicht, dass sie Leistungen aufrecht erhalten muss, die sie in ihrer Existenz bedrohen. Dies schreibt der Bundesrat in seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS). Swiss habe ihre Entscheide allein aufgrund wirtschaftlicher Kriterien zu fällen.
In ihrer Interpellation vom 13. Dezember 2002 hatte Fetz festgehalten, das eidgenössische Parlament habe auf den Trümmern der Swissair mit zwei Milliarden den Aufbau der nationalen Swiss finanziert. Zahlreiche Kantone, so auch die beiden Basler Halbkantone, hätten - im Gegensatz zum Kanton Zürich - ebenfalls nennenswerte Aktienpakete gezeichnet. Mit diesen massiven Investitionen der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen sei der Beschluss der eidgenössischen Räte verbunden gewesen, dass "zum Aufbau einer neuen nationalen Fluggesellschaft, auch die Interessen aller Landesflughäfen angemessen berücksichtigt" würden (Art. 1 des Beschlusses "Redimensionierungskonzept für die nationale Zivilluftfahrt. Finanzierung"). Fetz wollte vom Bundesrat wissen, ob er bereit sei, dafür zu sorgen, Artikel 1 des Beschlusses durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass der Euro-Airport Basel- Mulhouse seine Hub-Funktion im Europaflugverkehr behalten könne. Weiter wollte die Interpellantin wissen, wie der Bundesrat die Interessen der Flughäfen in Bern und Lugano zu sichern gedenke.
In seiner Antwort nimmt der Bundesrat Bezug auf die von der Swiss seit Dezember 2002 vorgestellten Sparmassnahmen, insbesondere auf die Anpassungen des Streckennetzes und deren Auswirkungen auf die schweizerischen Flughäfen. Dabei hält er unter anderem fest:
- Gemäss Parlament und Bundesrat ist das Ziel von Swiss der wirtschaftliche Betrieb einer Fluggesellschaft mit einem signifikanten Langstreckenanteil. Der Hinweis im angeführten Artikel 1, wonach die Interessen aller Landesflughäfen angemessen zu berücksichtigen seien, kann nicht als bindender Auftrag an die Unternehmung verstanden werden. Abgesehen davon könnte die "angemessene Berücksichtigung" der Interessen aller Landesflughäfen nicht bedeuten, vom Unternehmen die Aufrechterhaltung von Leistungen zu verlangen, die seine Existenz bedrohen.
- Andere als wirtschaftliche Kriterien beim Fällen von Produktionsentscheidungen kann sich die Swiss als Unternehmung und erst recht in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht leisten.
- Der Bundesrat erwartet von der Swiss, dass ein Personalabbau möglichst sozialverträglich gestaltet wird, wobei auch hier die wirtschaftliche Situation des Unternehmens relativ enge Grenzen setzt.
Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 40 (Nachmittag)
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