Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Haftung der Veranstalter von Demonstrationen
Bern (ots)
28. Mai 2003 (EFD) Die Bewilligung von Demonstrationen darf nicht mit der Verpflichtung verknüpft werden, dass die Veranstalter im Hinblick auf allfällige Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen haben. Denn die Veranstalter können nach geltendem Recht für Schäden nur in Ausnahmefällen haftbar gemacht werden. Dies schreibt die Landesregierung in ihrer heutigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat René Vaudroz (FDP/VD). Auch eine Ausweitung der Haftpflicht für die Veranstalter verbunden mit einem Versicherungsobligatorium wäre problematisch: Die Prämien würden derart hoch ausfallen, dass die verfassungsmässig garantierte Demonstrationsfreiheit aus finanziellen Gründen in Frage gestellt wäre.
Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel und anderen Grossveranstaltungen kommt es regelmässig zu Grossdemonstrationen, die mit hohen Sicherheitskosten verbunden sind. In seiner Interpellation vom 4. März 2003 hatte Vaudroz angeregt, diese Kosten seien nach dem Verursacherprinzip jenem Gemeinwesen zu überbinden, das die entsprechenden Bewilligungen erteile. Ausserdem warf er die Frage auf, ob die Organisatoren zum Abschluss einer Demonstrationshaftpflichtversicherung verpflichtet werden könnten.
In seiner Antwort weist der Bundesrat darauf hin, dass die Veranstalter nach geltendem Recht nur ausnahmsweise für Demonstrationsschäden haftbar gemacht werden können. Dementsprechend käme heute eine Haftpflichtversicherung nur in Ausnahmefällen zum Tragen. Die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung wäre daher nur sinnvoll, wenn zunächst durch eine Gesetzesänderung die Haftung der Organisatoren verschärft würde. Eine solche Verschärfung in Verbindung mit hohen Haftpflichtprämien könnte jedoch prohibitiv wirken und die Durchführung von Demonstrationen faktisch verunmöglichen. Dies wiederum wäre mit der verfassungsmässigen Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht zu vereinbaren.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch