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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Zusätzliche Nationalbankgewinnausschüttung an Bund und Kantone

Bern (ots)

13. Jun 2003 (EFD) Die Erträge aus den freien Aktiven
der SNB ("Goldvermögen") sollen ab Frühling 2004 zu einem Drittel an 
den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone ausgeschüttet werden. 
Der jährliche Ausschüttungsbetrag wird mit fortschreitenden 
Goldverkäufen von 300 Mio. Franken im Jahr 2004 auf 500 Mio. ab 2006 
ansteigen. Dies haben EFD und SNB mittels einer zusätzlichen 
Gewinnausschüttungsvereinbarung festgelegt. Die Zusatzvereinbarung 
stellt eine Übergangslösung dar und gilt bis zum Inkrafttreten einer 
anderslautenden Rechtsgrundlage für die Verwendung der von der SNB 
für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigten 1'300 Tonnen 
Gold.
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2003 Grundsatzentscheide zur 
Verwendung des von der Nationalbank für die Geldpolitik nicht mehr 
benötigten Vermögens im Gegenwert von 1'300 Tonnen Gold - den sog. 
"freien Aktiven" - getroffen. Dieses Vermögen soll in seiner 
Substanz real erhalten und durch einen Fonds bewirtschaftet werden. 
Die Erträge sollen während 30 Jahren an Bund (1/3) und Kantone (2/3) 
ausgeschüttet werden. Nach den Sommerferien wird der Bundesrat dem 
Parlament einen Entwurf für eine Verfassungsgrundlage zur Umsetzung 
dieses Vorschlags unterbreiten. Gleichzeitig hat der Bundesrat im 
Januar das EFD beauftragt, als Übergangslösung bis zur definitiven 
Regelung der Verwendung der freien Aktiven mit der SNB eine 
zusätzliche Gewinnausschüttungsvereinbarung abzuschliessen. Diese 
Zusatzvereinbarung liegt nun vor. Sie wurde dem Bundesrat am 6. Juni 
zur Kenntnis gebracht und gestern vom SNB-Bankrat genehmigt.
Die Zusatzvereinbarung ergänzt die Gewinnausschüttungsvereinbarung 
von EFD und SNB vom 5. April 2002, welche eine jährliche 
Ausschüttung von 2.5 Mrd. Fr. an Bund und Kantone festlegt. Während 
die Hauptvereinbarung vom April 2002 die laufenden 
Nationalbankgewinne und den Abbau überschüssiger Rückstellungen zum 
Inhalt hat, bezieht sich die Zusatzvereinbarung ausschliesslich auf 
die auf den freien Aktiven anfallenden Erträge. Diese Erträge sollen 
vorläufig gemäss geltendem Verteilschlüssel für die SNB-Gewinne zu 
einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone 
ausgeschüttet werden; die Verteilung unter den Kantonen erfolgt nach 
Wohnbevölkerung und Finanzkraft. Die Zusatzvereinbarung ist 
befristet. Sie gilt bis zum Inkrafttreten einer anderslautenden 
Rechtsgrundlage zur Verwendung der freien Aktiven oder deren 
Erträge.
Die Zusatzvereinbarung sieht eine stetige Zunahme der Ausschüttung 
vor, da mit den fortlaufenden Goldverkäufen ein weiterer Aufbau 
zinstragender Aktiven einhergeht. Gestützt auf die Annahmen eines 
durchschnittlichen Goldpreises von 15'000 Fr./kg und einer 
jährlichen Nominalrendite von 2.5 % wurden folgende 
Ausschüttungssummen vereinbart:
Frühling 2004: 300 Mio. Fr.
Frühling 2005: 400 Mio. Fr.
ab Frühling 2006: 500 Mio. Fr.
Die angenommenen 2.5 % Nominalrendite stellen eine Schätzung dar, 
die dem aktuellen Zinsumfeld Rechnung trägt.
Die Ertragsprognosen für die Zusatzvereinbarung werden gleichzeitig 
mit den Prognosen der Hauptvereinbarung im Jahr 2007 einer 
Überprüfung unterzogen. Zudem finden die im Rahmen der 
Hauptvereinbarung festgelegten Ober- und Untergrenzen für den 
Bestand an Rückstellungen der SNB auch für die Zusatzvereinbarung 
Anwendung: Sobald die Rückstellungen um mehr als 10 Mrd. Franken von 
ihrer angestrebten Entwicklung abweichen, sind Anpassungen bei der 
Gewinnausschüttung notwendig.
Auskunft: 
Mariane Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 54 31 Werner 
Abegg, Schw. Nationalbank, Tel 01 631 32 67
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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