Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat lehnt die Einführung eines Finanzreferendums ab
Bern (ots)
16. Jun 2003 (EFD) Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform hat der Bundesrat 1996 u.a. die Einführung des Finanzreferendums vorgeschlagen. In der parlamentarischen Beratung hat sich dieses neue Instrument nicht als mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im Rahmen der vom Parlament initiierten Neuauflage der Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, bereits jetzt wieder eine Änderung der Volksrechte in Angriff zu nehmen und beantragt die Motion von Nationalrat Erich Müller (FDP/ZH) über die Einführung eines Ausgabenvetos abzulehnen.In seiner Motion fordert Nationalrat Müller den Bundesrat dazu auf, bis spätestens Ende 2003 eine Vorlage für einen Verfassungsartikel auszuarbeiten, der gewichtige Ausgabenbeschlüsse einem fakultativen Referendum (Ausgabenveto) unterstellt.
Die Diskussion um die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene ist nicht neu. Im Rahmen seiner Vorlage zur Volksrechtsreform im Jahr 1996 hat der Bundesrat u.a. die Einführung des Finanzreferendums vorgeschlagen. In der parlamentarischen Beratung hat sich dieses neue Instrument jedoch nicht als mehrheitsfähig erwiesen. Es ist auch im Rahmen der vom Parlament initiierten Neuauflage der Volksrechtsreform nicht mehr aufgenommen worden, über die Volk und Stände im Februar 2003 abgestimmt haben. Dazu kommt, dass der Bundesrat sich immer wieder gegen punktuelle Änderungen im Bereich der Volksrechte ausgesprochen hat. Veränderungen im institutionellen Bereich sollten aus einer Gesamtschau heraus und nicht punktuell erfolgen. Nur auf diese Weise kann das notwendige institutionelle Gleichgewicht gewahrt werden.
Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die kommunalen und kantonalen Erfahrungen und Lösungen nicht einfach auf die Bundesebene übertragen werden können. Bei Kantonen und Gemeinden besteht das Finanzreferendum (obligatorisch und/oder fakultativ) seit längerem. Es ist unbestritten, dass sich das Instrument des Finanzreferendums auf Kantons- und Gemeindeebene bewährt hat. Zudem ist empirisch erwiesen, dass das Finanzreferendum eine ausgabendämpfende Wirkung hat. Die Struktur des Bundeshaushalts ist jedoch eine grundlegend andere als die der Kantone und der Gemeinden. Der Eigenbereich ist beim Bund anteilsmässig deutlich geringer. Viele Transferausgaben ergeben sich aus gesetzlichen Verpflichtungen, bei denen wenig Spielraum besteht. Würden solche Transferausgaben dem Referendum unterstellt, könnte das Problem der Übersteuerung auftreten. Dies wäre dann der Fall, wenn in einer Volksabstimmung ein Gesetz, das Ausgaben vorsieht, zwar angenommen, der dazugehörende Finanzierungsbeschluss jedoch abgelehnt wird.
Insgesamt kommt der Bundesrat zum Schluss, das zumindest zum jetzigen Zeitpunkt kein Finanzreferendum auf Bundesebene eingeführt werden sollte.
Auskunft: Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung ,Tel 031 322 61 72 Werner Weber, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 323 29 54
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