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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Integrierte Finanzmarktaufsicht: Expertenbericht Teil I verabschiedet

Bern (ots)

07. Jul 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 30. November
2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich 
Zimmerli für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht 
der Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. 
Die Expertenkommission hat nun einen ersten Teilbericht 
verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Noch offen sind die 
Sanktionen und eine allfällige Erweiterung der Aufsicht. Die 
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Expertenvorschlägen 
und zum Gesetzesentwurf ist für den Herbst 2003 geplant.
Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten Teilbericht 
Vorschläge zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" 
sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten 
verabschiedet. Die FINMA soll als öffentlich-rechtliche Anstalt mit 
eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. Die Oberaufsicht 
der FINMA obliegt der Bundesversammlung, wobei die Unabhängigkeit zu 
wahren ist. In dieser neuen Behörde werden vorerst die 
Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für 
Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt. Die 
FINMA wird durch kostendeckende Gebühren und besondere 
Aufsichtsabgaben finanziert.
FINMA: Organisation und Aufsichtsinstrumente
Die FINMA soll nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein 
strategisches und ein operatives Organ erhalten: Der Aufsichtsrat 
wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten 
Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in 
Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug 
der Aufsicht. Das Personal soll gemäss den Vorstellungen der 
Expertenkommission ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes 
Personalstatut erhalten und öffentlich-rechtlich angestellt sein.
Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein 
fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter 
fallen zum Beispiel Regelungen zum Prüfungswesen, zur Zusammenarbeit 
der in- und ausländischen Behörden sowie zur Informationstätigkeit 
der Behörde. Die Expertenkommission sieht (wie unter anderem bereits 
heute im Bankensektor) ein dualistisches Aufsichtssystem vor. In der 
Regel wird die Prüfung durch eine Prüfgesellschaft (früher: 
"Revisionsstelle") vorgenommen, die vom beaufsichtigten Institut 
beauftragt wird (Genehmigung durch die FINMA). Gewisse Aktivitäten 
namentlich aus dem Versicherungsbereich eignen sich nicht für eine 
indirekte Aufsicht. Die FINMA kann zudem bei Bedarf vertiefte 
Prüfungen, oder bei schwerwiegenden Bedenken unabhängige 
Zweitprüfungen verlangen; in komplexen Fällen führt sie selber 
parallele Prüfungen durch. Das Gesetz regelt ferner detaillierte 
Bewilligungsvoraussetzungen für die Prüfgesellschaften und die 
Voraussetzungen für den Bewilligungsentzug bei Nichteinhaltung der 
Vorschriften.
Die Expertenkommission hat zudem bei der Verfeinerung der Gruppen- 
und Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) im Rahmen des 
Gesetzgebungsverfahrens zur Revision des 
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) mitgewirkt. Die VAG-Botschaft 
ist vom Bundesrat verabschiedet worden. Es gilt nun, weiterhin die 
Kernanliegen der FINMA mit der VAG-Revision sowie weiteren 
Revisionen im Finanzbereich zu koordinieren.
Weitere Teile: Sanktionen und allfällige Erweiterungen der Aufsicht
Nach der Veröffentlichung dieses ersten Teilberichts wird sich die 
Kommission in einem zweiten Schritt mit dem Sanktionenbericht der 
EBK vom April 2003 und den Vorschlägen für die Erweiterung und 
Verstärkung des Sanktionenkatalogs der Finanzmarktaufsicht befassen. 
Zudem wird sie sich vertieft mit der Frage einer Erweiterung der 
prudentiellen Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter, 
Introducing Broker und Devisenhändler befassen. Ein entsprechender 
Gesetzesentwurf mit erläuterndem Bericht ist in Erarbeitung. 
Gleichzeitig wird die Expertenkommission zur Frage der Integrierung 
der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in die neue 
Aufsichtsbehörde Stellung nehmen.
Sachauskünfte: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / 
Vizepräsidentin der Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
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