Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Integrierte Finanzmarktaufsicht: Expertenbericht Teil I verabschiedet
Bern (ots)
07. Jul 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Die Expertenkommission hat nun einen ersten Teilbericht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Noch offen sind die Sanktionen und eine allfällige Erweiterung der Aufsicht. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zu den Expertenvorschlägen und zum Gesetzesentwurf ist für den Herbst 2003 geplant.
Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten Teilbericht Vorschläge zur Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)" sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten verabschiedet. Die FINMA soll als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. Die Oberaufsicht der FINMA obliegt der Bundesversammlung, wobei die Unabhängigkeit zu wahren ist. In dieser neuen Behörde werden vorerst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) organisatorisch zusammengeführt. Die FINMA wird durch kostendeckende Gebühren und besondere Aufsichtsabgaben finanziert.
FINMA: Organisation und Aufsichtsinstrumente
Die FINMA soll nach den Vorstellungen der Expertenkommission ein strategisches und ein operatives Organ erhalten: Der Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der Aufsicht. Das Personal soll gemäss den Vorstellungen der Expertenkommission ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten und öffentlich-rechtlich angestellt sein.
Neben der Neuorganisation legt die Expertenkommission auch ein fachbereichsübergreifendes Aufsichtsinstrumentarium vor. Darunter fallen zum Beispiel Regelungen zum Prüfungswesen, zur Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden sowie zur Informationstätigkeit der Behörde. Die Expertenkommission sieht (wie unter anderem bereits heute im Bankensektor) ein dualistisches Aufsichtssystem vor. In der Regel wird die Prüfung durch eine Prüfgesellschaft (früher: "Revisionsstelle") vorgenommen, die vom beaufsichtigten Institut beauftragt wird (Genehmigung durch die FINMA). Gewisse Aktivitäten namentlich aus dem Versicherungsbereich eignen sich nicht für eine indirekte Aufsicht. Die FINMA kann zudem bei Bedarf vertiefte Prüfungen, oder bei schwerwiegenden Bedenken unabhängige Zweitprüfungen verlangen; in komplexen Fällen führt sie selber parallele Prüfungen durch. Das Gesetz regelt ferner detaillierte Bewilligungsvoraussetzungen für die Prüfgesellschaften und die Voraussetzungen für den Bewilligungsentzug bei Nichteinhaltung der Vorschriften.
Die Expertenkommission hat zudem bei der Verfeinerung der Gruppen- und Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) mitgewirkt. Die VAG-Botschaft ist vom Bundesrat verabschiedet worden. Es gilt nun, weiterhin die Kernanliegen der FINMA mit der VAG-Revision sowie weiteren Revisionen im Finanzbereich zu koordinieren.
Weitere Teile: Sanktionen und allfällige Erweiterungen der Aufsicht
Nach der Veröffentlichung dieses ersten Teilberichts wird sich die Kommission in einem zweiten Schritt mit dem Sanktionenbericht der EBK vom April 2003 und den Vorschlägen für die Erweiterung und Verstärkung des Sanktionenkatalogs der Finanzmarktaufsicht befassen. Zudem wird sie sich vertieft mit der Frage einer Erweiterung der prudentiellen Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler befassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf mit erläuterndem Bericht ist in Erarbeitung. Gleichzeitig wird die Expertenkommission zur Frage der Integrierung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in die neue Aufsichtsbehörde Stellung nehmen.
Sachauskünfte: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18
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