Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Abschaffung der Betriebssparkassen - Gutachten spricht von bescheidenem Nutzen
Bern (ots)
24. Jul 2003 (EFD) Das vom Eidgenössischen Finanzdepartement EFD im Januar dieses Jahres in Auftrag gegebene Expertengutachten zu den Auswirkungen einer Abschaffung der Betriebssparkassen liegt nun vor. Die Gutachter (OLZ & Partners Asset and Liability Management AG) stufen den Nutzen einer Abschaffung aus gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht als bescheiden ein. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat nach den Sommerferien entscheiden.
Die Abschaffung der Betriebssparkassen ist im Zusammenhang mit dem Swissair-Debakel vorgeschlagen worden. Denn die Einlegerinnen und Einleger bei Betriebssparkassen verfügen im Falle des Konkurses bzw. der Nachlassstundung lediglich über eine Drittklassforderung. Zudem unterstehen diese Kassen nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Diese Situation hat zu zwei parlamentarischen Vorstössen geführt, welche die Überprüfung des rechtlichen Status der Betriebssparkassen (Art. 3a Abs. 4 Bst. e Bankenverordnung) fordern.
Insgesamt konnten die Gutachter 42 Stammbetriebe mit Betriebssparkassen identifizieren. Stammbetriebe sind Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmer eine Betriebssparkasse führen, wobei sie die Einlagen direkt innerhalb des Betriebes anlegen. Das nun vorliegende Gutachten über die Tätigkeit der Betriebssparkassen stützt sich auf Daten von bloss 41 Stammbetrieben, weil einer an der Untersuchung nicht teilnehmen wollte. Nach Einschätzung der Gutachter gibt die Untersuchung ein repräsentatives Bild der existierenden Betriebssparkassen wieder. Die 41 Betriebssparkassen wiesen per Ende 2001 ein Einlagevolumen von rund 3 Milliarden Franken aus. Dieses Volumen ist bedeutend tiefer als erwartet - in der letztes Jahr zur Frage der Abschaffung der Betriebssparkassen durchgeführten Vernehmlassung (publiziert am 17. Januar 2003) wurde das gesamte Einlagevolumen auf bis zu10 bis 15 Milliarden Franken geschätzt.
93 Prozent des Gesamteinlagevolumens entfielen laut Gutachten auf fünf Betriebssparkassen. Vier dieser fünf Betriebssparkassen gehören Genossenschaften. 75 Prozent der Betriebssparkassen wiesen ein Einlagevolumen von weniger als 10 Millionen Franken auf und verwalteten weniger als 237 Konten. Fast die Hälfte der Einleger sind Kleinsparer mit einem Kundenvermögen von unter 10 000 Franken. Die andere Hälfte der Einleger teilt sich praktisch gleichmässig auf in Sparer mit Einlagebeträgen von 10 000 bis 50 000 und solche mit einem Kundenvermögen von über 50 000 Franken. In den letzten zehn Jahren wurde lediglich eine Betriebssparkasse gegründet. Hingegen haben 19 Stammbetriebe ihre Betriebssparkasse aufgelöst oder planen deren Auflösung.
Die Gutachter beurteilen die Auswirkungen einer allfälligen Abschaffung der Betriebssparkassen auf den schweizerischen Kredit- und Kapitalmarkt insgesamt als gering. Auch einzelwirtschaftlich würde ihrer Auffassung nach durch diesen Schritt keiner der Stammbetriebe existenziell bedroht. Die Gutachter geben allerdings zu bedenken, dass eine Abschaffung für die fünf Stammbetriebe mit den grössten Betriebssparkassen erhebliche Umtriebe mit sich brächte. Schliesslich scheint ihnen aufgrund der mässigen Bedeutung der Betriebssparkassen der Nutzen einer Abschaffung aus gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht bescheiden.
Auskunft: Brigitte Hofstetter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 324 09 51
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