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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Abschaffung der Betriebssparkassen - Gutachten spricht von bescheidenem Nutzen

Bern (ots)

24. Jul 2003 (EFD) Das vom Eidgenössischen
Finanzdepartement EFD im Januar dieses Jahres in Auftrag gegebene 
Expertengutachten zu den Auswirkungen einer Abschaffung der 
Betriebssparkassen liegt nun vor. Die Gutachter (OLZ & Partners 
Asset and Liability Management AG) stufen den Nutzen einer 
Abschaffung aus gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht als 
bescheiden ein. Über das weitere Vorgehen wird der Bundesrat nach 
den Sommerferien entscheiden.
Die Abschaffung der Betriebssparkassen ist im Zusammenhang mit dem 
Swissair-Debakel vorgeschlagen worden. Denn die Einlegerinnen und 
Einleger bei Betriebssparkassen verfügen im Falle des Konkurses bzw. 
der Nachlassstundung lediglich über eine Drittklassforderung. Zudem 
unterstehen diese Kassen nicht der Aufsicht der Eidgenössischen 
Bankenkommission. Diese Situation hat zu zwei parlamentarischen 
Vorstössen geführt, welche die Überprüfung des rechtlichen Status 
der Betriebssparkassen (Art. 3a Abs. 4 Bst. e Bankenverordnung) 
fordern.
Insgesamt konnten die Gutachter 42 Stammbetriebe mit 
Betriebssparkassen identifizieren. Stammbetriebe sind Unternehmen, 
die für ihre Arbeitnehmer eine Betriebssparkasse führen, wobei sie 
die Einlagen direkt innerhalb des Betriebes anlegen. Das nun 
vorliegende Gutachten über die Tätigkeit der Betriebssparkassen 
stützt sich auf Daten von bloss 41 Stammbetrieben, weil einer an der 
Untersuchung nicht teilnehmen wollte. Nach Einschätzung der 
Gutachter gibt die Untersuchung ein repräsentatives Bild der 
existierenden Betriebssparkassen wieder. Die 41 Betriebssparkassen 
wiesen per Ende 2001 ein Einlagevolumen von rund 3 Milliarden 
Franken aus. Dieses Volumen ist bedeutend tiefer als erwartet - in 
der letztes Jahr zur Frage der Abschaffung der Betriebssparkassen 
durchgeführten Vernehmlassung (publiziert am 17. Januar 2003) wurde 
das gesamte Einlagevolumen auf bis zu10 bis 15 Milliarden Franken 
geschätzt.
93 Prozent des Gesamteinlagevolumens entfielen laut Gutachten auf 
fünf Betriebssparkassen. Vier dieser fünf Betriebssparkassen gehören 
Genossenschaften. 75 Prozent der Betriebssparkassen wiesen ein 
Einlagevolumen von weniger als 10 Millionen Franken auf und 
verwalteten weniger als 237 Konten. Fast die Hälfte der Einleger 
sind Kleinsparer mit einem Kundenvermögen von unter 10 000 Franken. 
Die andere Hälfte der Einleger teilt sich praktisch gleichmässig auf 
in Sparer mit Einlagebeträgen von 10 000 bis 50 000 und solche mit 
einem Kundenvermögen von über 50 000 Franken. In den letzten zehn 
Jahren wurde lediglich eine Betriebssparkasse gegründet. Hingegen 
haben 19 Stammbetriebe ihre Betriebssparkasse aufgelöst oder planen 
deren Auflösung.
Die Gutachter beurteilen die Auswirkungen einer allfälligen 
Abschaffung der Betriebssparkassen auf den schweizerischen Kredit- 
und Kapitalmarkt insgesamt als gering. Auch einzelwirtschaftlich 
würde ihrer Auffassung nach durch diesen Schritt keiner der 
Stammbetriebe existenziell bedroht. Die Gutachter geben allerdings 
zu bedenken, dass eine Abschaffung für die fünf Stammbetriebe mit 
den grössten Betriebssparkassen erhebliche Umtriebe mit sich 
brächte. Schliesslich scheint ihnen aufgrund der mässigen Bedeutung 
der Betriebssparkassen der Nutzen einer Abschaffung aus gesamt- und 
einzelwirtschaftlicher Sicht bescheiden.
Auskunft: Brigitte Hofstetter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 324 
09 51
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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