Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Vollzug der Steuererhebung wird laufend verbessert
Bern (ots)
03. Sep 2003 (EFD) Mit den laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten kann ein besserer Vollzug der Steuererhebung sichergestellt werden. Gemäss Bundesrat müssen die verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung jedoch immer wieder neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat hat sich deshalb an seiner heutigen Sitzung bereit erklärt, eine Motion von Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS) in ein Postulat umzuwandeln. Darin wird eine effizientere Ausgestaltung der Kontrollinstrumente im Bereich der Mehrwertsteuer gefordert.
Nationalrätin Fetz hatte in einer Motion vom 20. Juni 2003 gefordert, den fiskalischen Vollzug zu sichern und damit die Einnahmeseite des Staates zu verbessern. Namentlich sei im Bereich der Mehrwertsteuer die Zahl der Inspektoren zu erhöhen, die elektronische Infrastruktur zeitgemäss aufzurüsten und die Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre zu erhöhen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Februar 2003 eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Gemeinsam mit den Kantonen sei diese daran, Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten, die im Einklang mit einem bundesrätlichen Prüfauftrag zur Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung stünden. Deren Ergebnisse seien abzuwarten, erst danach allenfalls neues Personal zu rekrutieren. Darüber hinaus existierten bei der ESTV bereits verschiedene Konzepte zur Effizienzsteigerung. So decke ein im vergangenen Jahr entwickeltes Kontrollkonzept das Steuerausfall- und Betrugsrisiko besser ab. Auch im Bereich der Kontrolltätigkeiten für Kreditorenabrechnungen sei bei der Mehrwertsteuer ein Konzept in der Realisierungsphase.
Was die elektronische Infrastruktur der ESTV betrifft, ist diese laut Bundesrat auf dem höchsten Standard eingerichtet. Probleme bereiteten hingegen die aktuellen Kernapplikationen. Daher entwickle die ESTV mit dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation eine Kernapplikation neu, die genau auf die Bedürfnisse der gesamten Steuerverwaltung ausgerichtet werde. Bezüglich der Steuerjustizfälle werde alles daran gesetzt, diese rasch zu erledigen. Sollte der Gesetzgeber die ordentliche Verjährungsfrist bei der Mehrwertsteuer von fünf auf zehn Jahre verlängern, würde sich der Bundesrat nicht dagegen stellen.
Gemäss Landesregierung sind mit den laufenden und bereits abgeschlossenen Projekten wirkungsvolle Schritte eingeleitet worden zur Verbesserung des Vollzugs der Steuererhebung, um die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Die verschiedenen Konzepte zur Effizienzsteigerung müssten jedoch immer wieder neu geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Der Bundesrat ist deshalb bereit, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 325 77 40, ab 16 Uhr
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