Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Umfang der Bankenaufsicht
Bern (ots)
10. Sep 2003 (EFD) Die Beurteilung einer Auseinandersetzung über Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und einer Privatperson gehört nicht zum Auftrag der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Dies hält der Bundesrat in seiner heute erteilten Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Jean Spielmann (PDA/GE) fest.
Die EBK hat laut Bundesrat u. a. den Auftrag, die Einhaltung des Aufsichtsrechts durch die von ihr beaufsichtigten Banken zu überprüfen. Erhält die EBK von Verletzungen des Bankengesetzes oder sonstigen Missständen Kenntnis, so erlässt sie die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands und zur Beseitigung der Missstände notwendigen Verfügungen. Dazu gehört aber im Allgemeinen nicht die Beurteilung einer Auseinandersetzung über Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und einer Privatperson, hält der Bundesrat fest. Für solche Fälle seien ausschliesslich Zivilgerichte zuständig. Soweit diese Beziehungen aufsichtsrechtlich nicht relevant seien, könne und dürfe die EBK nicht eingreifen.
Spielmann hatte sich nach Vorkommnissen bezüglich Banca della Svizzera Italiana erkundigt. Im angesprochenen Kontext wurden gemäss bundesrätlicher Antwort keine aufsichtsrechtlich relevanten Tatbestände festgestellt. Zudem sei auf das Amtsgeheimnis der EBK zu verweisen.
Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 18
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