Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Kein Nationalbankgold für Eisenbahngrossprojekte
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Der Erlös aus dem Verkauf von 1'300 Tonnen Nationalbankgold soll in seiner Subtanz erhalten bleiben; die Erträge sollen während dreissig Jahren zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen. Die Verwendung eines Teils dieses Vermögens für die Finanzierung von Eisenbahngrossprojekten ist nicht vorgesehen. Dies hält der Bundesrat in Beantwortung einer Interpellationdes Tessiner Nationalrats Fabio Abate (FDP) fest.
Der Bundesrat hat am 20. August 2003 Botschaft und Entwurf für eine Verfassungsgrundlage zur Verwendung der 1'300 Tonnen Gold, welche die SNB für die Geld- und Währungspolitik nicht mehr benötigt, verabschiedet. Das Vermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben und durch einen Fonds bewirtschaftet werden. Mit dem Entscheid, die jährlich erzielten Erträge ins ordentliche Budget von Bund (1/3) und Kantone (2/3) zu überweisen, hat sich der Bundesrat gegen die Schaffung von aus finanzpolitischer Sicht problematischen Zweckbindungen ausgesprochen. Der von Nationalrat Abate mit Interpellation vom 7. Mai 2003 präsentierte Vorschlag, die Erträge aus dem "Goldvermögen" während 10 Jahren zur Finanzierung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte zu verwenden, wird deshalb abgelehnt.
Auskunft: Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 54 31
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