Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Eingeschränkte Einsicht in Bundesarchiv-Akten zu Südafrika
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat im April 2003 die Einsicht in Akten zu Südafrika im Bundesarchiv teilweise eingeschränkt. Dies geschah, um Schweizer Unternehmen in laufenden Prozessverfahren in den USA gegenüber ausländischen Firmen nicht zu benachteiligen. Vor der Neuregelung der Akteneinsicht, die sich auf das Archivgesetz abstützt, gingen rechtliche Abklärungen sowie eine Umfrage über die Situation im Ausland voraus. Dies erläutert der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Pia Hollenstein (Grüne/SG) vom 19. Juni 2003.
Die Freigabe von Akten, die Namen von am Südafrika Geschäft beteiligten Firmen nennen oder Informationen zu Kapital- und anderen Exportgeschäften nach Südafrika enthalten, könnte sich für Schweizer Firmen negativ auswirken, welche in die Sammelklagen in den USA verwickelt sind.Denn solche Informationen über andere beklagte Firmen können gemäss Praxis von Archivbehörden im Ausland in der Regel nicht ohne rechtliche Schritte eingeholt werden. Der Bundesrat hat deshalb im April beschlossen, den Zugang zu solchen Akten im Bundesarchiv vorläufig zu untersagen. Der Entscheid erfolgte gestützt auf das Archivgesetz und nach Anhörung von Wirtschaftsverbänden und Vertretern des Nationalen Forschungsprogramms "Beziehungen Schweiz-Südafrika" (NFP 42+). Das Bundesarchiv hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen aktenführenden Stellen ein Merkblatt verfasst, welches unter http://www.bar.admin.ch/webserver-static/docs/d/Schweiz- Suedafrika_Umsetzung_BRB_16042003.pdf abrufbar ist und die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 16. April 2003 im Detail erläutert.
Ebenfalls informiert der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation über eine bei elf Schweizerischen Botschaften durchgeführte Umfrage zur Regelung des Archivzugangs im Ausland. Diese Umfrage hat gezeigt, dass Akten in den betreffenden Ländern in der Regel einer Schutzfrist - mehrheitlich 30 Jahre - unterstellt sind. Innerhalb der Schutzfrist ist der Zugang zu Akten unterschiedlich geregelt. Gerade in den USA, wo zahlreiche Firmen in die Sammelklagen involviert sind, sind die meisten Akten der amerikanischen Bundesadministration, welche spezifische Aspekte zur Haltung der U.S. Regierung in der Handels- und Sanktionspolitik gegenüber Südafrika betreffen, bisher öffentlich nicht zugänglich. Zudem ist das Bewilligungsverfahren für die Einsichtnahme in Akten innerhalb der Schutzfrist mit langen Wartezeiten und Kosten verbunden. Auch in Grossbritannien, Frankreich und Italien ist der Zugang zu Akten innerhalb der Schutzfrist kaum möglich. Demgegenüber sind in Norwegen auch neuere Dokumente leicht zugänglich. In Südafrika selber ist die Zugangspraxis uneinheitlich.
Was schliesslich die laufenden Sammelklagen - u.a. gegen Schweizer Firmen - in den USA angeht, hat Präsident Mbeki anlässlich seiner Rede vor dem südafrikanischen Parlament am 15. April 2003 und im Rahmen seines Besuches in der Schweiz am 10. Juni 2003 mit Nachdruck die Meinung vertreten, dass diese Klagen nicht im Interesse Südafrikas seien und dass sein Land keine Einmischung aus anderen Ländern bei der Bewältigung der Vergangenheit brauche. Vielmehr sei Mithilfe für die Gegenwart und Zukunft angebracht. Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass er diesen klaren Worten des südafrikanischen Staatspräsidenten nichts hinzuzufügen habe.
Auskunft: Eidg. Finanzverwaltung, Marianne Widmer, Tel. 031 322 54 31
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