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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Eingeschränkte Einsicht in Bundesarchiv-Akten zu Südafrika

Bern (ots)

11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat im April 2003 die
Einsicht in Akten zu Südafrika im Bundesarchiv teilweise 
eingeschränkt. Dies geschah, um Schweizer Unternehmen in laufenden 
Prozessverfahren in den USA gegenüber ausländischen Firmen nicht zu 
benachteiligen. Vor der Neuregelung der Akteneinsicht, die sich auf 
das Archivgesetz abstützt, gingen rechtliche Abklärungen sowie eine 
Umfrage über die Situation im Ausland voraus. Dies erläutert der 
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von 
Nationalrätin Pia Hollenstein (Grüne/SG) vom 19. Juni 2003.
Die Freigabe von Akten, die Namen von am Südafrika Geschäft 
beteiligten Firmen nennen oder Informationen zu Kapital- und anderen 
Exportgeschäften nach Südafrika enthalten, könnte sich für Schweizer 
Firmen negativ auswirken, welche in die Sammelklagen in den USA 
verwickelt sind.Denn solche Informationen über andere beklagte 
Firmen können gemäss Praxis von Archivbehörden im Ausland in der 
Regel nicht ohne rechtliche Schritte eingeholt werden. Der Bundesrat 
hat deshalb im April beschlossen, den Zugang zu solchen Akten im 
Bundesarchiv vorläufig zu untersagen. Der Entscheid erfolgte 
gestützt auf das Archivgesetz und nach Anhörung von 
Wirtschaftsverbänden und Vertretern des Nationalen 
Forschungsprogramms "Beziehungen Schweiz-Südafrika" (NFP 42+). Das 
Bundesarchiv hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen 
aktenführenden Stellen ein Merkblatt verfasst, welches unter 
http://www.bar.admin.ch/webserver-static/docs/d/Schweiz- 
Suedafrika_Umsetzung_BRB_16042003.pdf abrufbar ist und die Umsetzung 
des Bundesratsbeschlusses vom 16. April 2003 im Detail erläutert.
Ebenfalls informiert der Bundesrat in seiner Antwort auf die 
Interpellation über eine bei elf Schweizerischen Botschaften 
durchgeführte Umfrage zur Regelung des Archivzugangs im Ausland. 
Diese Umfrage hat gezeigt, dass Akten in den betreffenden Ländern in 
der Regel einer Schutzfrist - mehrheitlich 30 Jahre - unterstellt 
sind. Innerhalb der Schutzfrist ist der Zugang zu Akten 
unterschiedlich geregelt. Gerade in den USA, wo zahlreiche Firmen in 
die Sammelklagen involviert sind, sind die meisten Akten der 
amerikanischen Bundesadministration, welche spezifische Aspekte zur 
Haltung der U.S. Regierung in der Handels- und Sanktionspolitik 
gegenüber Südafrika betreffen, bisher öffentlich nicht zugänglich. 
Zudem ist das Bewilligungsverfahren für die Einsichtnahme in Akten 
innerhalb der Schutzfrist mit langen Wartezeiten und Kosten 
verbunden. Auch in Grossbritannien, Frankreich und Italien ist der 
Zugang zu Akten innerhalb der Schutzfrist kaum möglich. Demgegenüber 
sind in Norwegen auch neuere Dokumente leicht zugänglich. In 
Südafrika selber ist die Zugangspraxis uneinheitlich.
Was schliesslich die laufenden Sammelklagen - u.a. gegen Schweizer 
Firmen - in den USA angeht, hat Präsident Mbeki anlässlich seiner 
Rede vor dem südafrikanischen Parlament am 15. April 2003 und im 
Rahmen seines Besuches in der Schweiz am 10. Juni 2003 mit Nachdruck 
die Meinung vertreten, dass diese Klagen nicht im Interesse 
Südafrikas seien und dass sein Land keine Einmischung aus anderen 
Ländern bei der Bewältigung der Vergangenheit brauche. Vielmehr sei 
Mithilfe für die Gegenwart und Zukunft angebracht. Der Bundesrat 
weist in seiner Antwort darauf hin, dass er diesen klaren Worten des 
südafrikanischen Staatspräsidenten nichts hinzuzufügen habe.
Auskunft: Eidg. Finanzverwaltung, Marianne Widmer, Tel. 031 322 54 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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