Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine generelle Pflicht zur Verwendung von Recyclingpapier in der Bundesverwaltung ab. Ein durchgängiger Einsatz solchen Papiers sei weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll, schreibt er in seiner gestern erteilten Antwort auf eine Motion von Nationalrätin Maya Graf (Grüne/BL).
Die Gewinnung von Rohstoff für die Papierproduktion dürfe nicht zur Urwaldzerstörung beitragen, argumentierte Graf in ihrem Vorstoss. Deshalb müsse der Bundesrat dafür sorgen, dass die gesamte Bundesverwaltung in der Regel entweder Recyclingpapier verwende oder ausschliesslich Frischfaserpapier, das vom "Forest Stewardship Council" FSC zertifiziert sei.
Die Beschaffungsstelle des Bundes beschaffe fast ausschliesslich Papier, das die Kriterien einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit erfülle, antwortet der Bundesrat. Die durchgängige Verwendung von Recyclingpapier hätte allein schon wegen der Beständigkeit bei der Archivierung zeitlich verschoben enorme Kosten und Umweltbelastungen zur Folge.
Beim FSC-zertifizierten Frischfaserpapier gelte es zunächst zu prüfen, ob entsprechende Anforderungen in die Zuschlagskriterien des Beschaffungsrechts aufgenommen werden können. Um für Lösungen mehr Spielraum zu schaffen, schlägt der Bundesrat vor, die Motion Graf in Form eines Postulates zu überweisen.
Auskunft: Daniel Lüthi, Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Tel. 031. 325.50.03
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