Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Keine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zugunsten der Krankenversicherung
Bern (ots)
11. Sep 2003 (EFD) Der Bund ist sich der zunehmenden Belastung der Bevölkerung durch die steigenden Krankenkassenprämien bewusst. Mit der 2. KVG Teilrevision soll deshalb eine gezielte Entlastung von Familien mit Kindern erfolgen. In seiner gestern verabschiedeten Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrat Heiner Studer (EVP/AG) lehnt der Bundesrat die Einführung einer Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zur allgemeinen Verbilligung der Krankenkassenprämien jedoch ab.
Mit seiner Motion vom 20. Juni 2003 wollte Nationalrat Heiner Studer die Krankenkassenprämien erträglicher gestalten und gleichzeitig einen positiven Effekt auf die Umwelt erzielen. Er beauftragte den Bundesrat, zur Senkung der Krankenkassenprämien eine Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien (Erdöl, Erdgas, Kernenergie, Kohle) einzuführen.
In seiner Stellungnahme erläutert der Bundesrat, dass er sich der zunehmenden Belastung der Versicherten und insbesondere der Familien durch die obligatorische Krankenversicherung bewusst ist. Die Prämienverbilligung stelle beim geltenden individuellen Kopfprämiensystem das zentrale Korrektiv dar, welches sicherstelle, dass die Prämienlast der Versicherten sozial abgefedert werde. Der Bundesrat selber habe im Rahmen der 2. KVG Teilrevision eine Neugestaltung des Prämienverbilligungssystems vorgeschlagen. Hauptanliegen der Reform sei die gezielte Prämienentlastung von Familien mit Kindern. Zur Teilfinanzierung der Prämienverbilligung seien fünf Prozent des Ertrags der Mehrwertsteuer zweckgebunden. Im Rahmen der Neugestaltung der Finanzordnung habe der Bundesrat beantragt, dass dieser zweckgebundene Anteil, welcher zur Zeit bis 2003 befristet sei, weitergeführt werde.
Die in der Motion geforderte Einführung einer Abgabe auf nicht erneuerbaren Energien zur generellen Verbilligung der Krankenkassenprämien lehnt der Bundesrat ab. Zum einen seien allgemeine Prämienverbilligungen fragwürdig. Zum anderen werde die vermehrte Besteuerung der Energie zwar grundsätzliche unterstützt, jedoch nicht als neue Finanzierungsquelle, sondern mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken beziehungsweise nicht weiter ansteigen zu lassen. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Margit Himmel, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 324 86 88
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