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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Steuerpaket 2001: Wegen Referendum Verschiebung der Inkraftsetzung beantragt

Bern (ots)

26. Sep 2003 (EFD) Die von den eidgenössischen Räten
beschlossenen Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung 
und der Stempelabgaben sollen nicht am 1. Januar 2004, sondern erst 
am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Diese Verschiebung hängt 
mit dem zustande gekommenen Referendum gegen das Steuerpaket 2001 
zusammen. Bei einer Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 
ergäben sich wegen eines rückwirkenden Inkrafttretens erhebliche 
praktische Probleme für Wirtschaft, Steuerzahler und Steuerbehörden. 
Das heute vom Bundesrat verabschiedete Änderungsgesetz untersteht 
dem fakultativen Referendum und muss spätestens in der 
bevorstehenden Wintersession durch beide Kammern behandelt werden.
Da gegen das von den eidgenössischen Räten am 20. Juni 2003 
beschlossene Steuerpaket 2001 das Referendum zustande gekommen ist, 
ergäben sich bei Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 
praktische Umsetzungsprobleme. Denn die am 1. Januar 2004 wirksamen 
Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der 
Stempelabgaben müssten in einem solchen Fall rückwirkend in Kraft 
treten. Ein solches Szenario würde erhebliche praktische Probleme 
für Steuerzahler und Steuerbehörden schaffen.
Erstens ergäben sich Komplikationen bei den rund 250'000 
ausländischen Arbeitnehmern, die in der Schweiz erwerbstätig sind 
und an der Quelle besteuert werden. Der von der Eidg. 
Steuerverwaltung (ESTV) zu revidierende Quellensteuertarif könnte 
bis zur Volksabstimmung nicht angewendet werden. Ein rückwirkendes 
Inkrafttreten hätte somit zur Folge, dass Arbeitgeber und 
Steuerverwaltungen die Quellensteuerabzüge neu berechnen und 
nachträglich korrigieren müssten. Diese Korrekturen wären vor allem 
für die Arbeitgeber mit einem grossen Aufwand verbunden.
Weiter käme es auch im Bereich der Stempelabgaben zu 
Umsetzungsproblemen. Würde eine inländische Aktiengesellschaft 
Anfang 2004 ihr Aktienkapital von 250'000 auf eine Million Franken 
erhöhen, müsste sie die Emissionsabgabe darauf entrichten, da die 
Erhöhung der Freigrenze zu diesem Zeitpunkt noch nicht gälte. Bei 
Annahme der Volksabstimmung im Mai 2004 hingegen könnte die 
betreffende Aktiengesellschaft rückwirkend geltend machen, eine 
nicht geschuldete Abgabe bezahlt zu haben, die ihr von der ESTV 
zurückzuerstatten sei.
Daher schlägt der Bundesrat vor, die Inkraftsetzung der Änderungen 
im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben 
um ein Jahr auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Da ein 
rückwirkendes Inkrafttreten nur durch Beschluss der eidgenössischen 
Räte vermieden werden kann, hat der Bundesrat zu Handen der beiden 
Kammern eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Diese untersteht 
dem fakultativem Referendum und muss spätestens in der 
bevorstehenden Wintersession durch beide Räte behandelt werden.
Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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