Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Steuerpaket 2001: Wegen Referendum Verschiebung der Inkraftsetzung beantragt
Bern (ots)
26. Sep 2003 (EFD) Die von den eidgenössischen Räten beschlossenen Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben sollen nicht am 1. Januar 2004, sondern erst am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt werden. Diese Verschiebung hängt mit dem zustande gekommenen Referendum gegen das Steuerpaket 2001 zusammen. Bei einer Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 ergäben sich wegen eines rückwirkenden Inkrafttretens erhebliche praktische Probleme für Wirtschaft, Steuerzahler und Steuerbehörden. Das heute vom Bundesrat verabschiedete Änderungsgesetz untersteht dem fakultativen Referendum und muss spätestens in der bevorstehenden Wintersession durch beide Kammern behandelt werden.
Da gegen das von den eidgenössischen Räten am 20. Juni 2003 beschlossene Steuerpaket 2001 das Referendum zustande gekommen ist, ergäben sich bei Annahme der Vorlage an der Urne im Mai 2004 praktische Umsetzungsprobleme. Denn die am 1. Januar 2004 wirksamen Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung und der Stempelabgaben müssten in einem solchen Fall rückwirkend in Kraft treten. Ein solches Szenario würde erhebliche praktische Probleme für Steuerzahler und Steuerbehörden schaffen.
Erstens ergäben sich Komplikationen bei den rund 250'000 ausländischen Arbeitnehmern, die in der Schweiz erwerbstätig sind und an der Quelle besteuert werden. Der von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zu revidierende Quellensteuertarif könnte bis zur Volksabstimmung nicht angewendet werden. Ein rückwirkendes Inkrafttreten hätte somit zur Folge, dass Arbeitgeber und Steuerverwaltungen die Quellensteuerabzüge neu berechnen und nachträglich korrigieren müssten. Diese Korrekturen wären vor allem für die Arbeitgeber mit einem grossen Aufwand verbunden.
Weiter käme es auch im Bereich der Stempelabgaben zu Umsetzungsproblemen. Würde eine inländische Aktiengesellschaft Anfang 2004 ihr Aktienkapital von 250'000 auf eine Million Franken erhöhen, müsste sie die Emissionsabgabe darauf entrichten, da die Erhöhung der Freigrenze zu diesem Zeitpunkt noch nicht gälte. Bei Annahme der Volksabstimmung im Mai 2004 hingegen könnte die betreffende Aktiengesellschaft rückwirkend geltend machen, eine nicht geschuldete Abgabe bezahlt zu haben, die ihr von der ESTV zurückzuerstatten sei.
Daher schlägt der Bundesrat vor, die Inkraftsetzung der Änderungen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung sowie der Stempelabgaben um ein Jahr auf den 1. Januar 2005 zu verschieben. Da ein rückwirkendes Inkrafttreten nur durch Beschluss der eidgenössischen Räte vermieden werden kann, hat der Bundesrat zu Handen der beiden Kammern eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Diese untersteht dem fakultativem Referendum und muss spätestens in der bevorstehenden Wintersession durch beide Räte behandelt werden.
Auskunft: Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 29
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