Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neue Gebührenvorschriften bei der EBK
Bern (ots)
26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute eine Teilrevision der Gebührenverordnung der Eidg. Bankenkommission EBK verabschiedet. Diese tritt auf den 1. November in Kraft. Die neuen Gebührenvorschriften betreffen insbesondere die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrolle. Zudem werden die Gebühren-Obergrenzen angehoben. Die Regelung der Aufsichtsabgaben bleibt unverändert.
Die Verordnung vom 2. Dezember 1996 über die Erhebung von Abgaben und Gebühren durch die EBK bedurfte einiger Anpassungen. Sie wurde mit Rechtsgrundlagen ergänzt, welche die Erhebung von Gebühren für wesentliche Geschäfte der EBK wie die Unterstellungs- und Amtshilfeverfahren sowie die Vor-Ort-Kontrollen regeln. Im Weiteren wurde die Obergrenze der Gebühren den veränderten Verhältnissen entsprechend angehoben. Keine Änderungen haben die Bestimmungen zu den Aufsichtsabgaben (Grund- und Zusatzabgaben) erfahren.
Nach wie vor werden die Kosten der EBK vollumfänglich über die Aufsichtsabgaben und Gebühren gedeckt. Der Ertrag aus den Gebühren wird sich schätzungsweise um 25 % bis 30 % erhöhen, was eine anteilsmässige Reduktion der Erträge aus den Aufsichtsabgaben zur Folge haben wird.
Die Verordnungsänderungen treten am 1. November 2003 in Kraft.
Auskunft: Tanja Kocher, Eidgenössische Bankenkommission, Tel.: 031 323 08 57
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