Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Pensionskasse PUBLICA des Bundes: Keine verfrühte pauschale Beitragserhöhung
Bern (ots)
26. Sep 2003 (EFD) Der Bundesrat betrachtet eine pauschale Anpassung der Beiträge an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Dies schreibt er in seiner ablehnenden Antwort auf eine Motion der Spezialkommission des Nationalrates. Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle handelt.
Die Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit Weyeneth, hatte in ihrer Motion vom 22. August 2003 an den Bundesrat verlangt, zur Deckung der ungedeckten Kosten, die sich aus der frühzeitigen Pensionierung des Personals und der erhöhten Invalidisierungsrate ergeben, die Beiträge an die PUBLICA per 01.01.04 um 3 Prozent zu erhöhen. Die Beiträge der Erhöhung sollten dabei hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.
Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Finanzierungsdefizite der Pensionskasse des Bundes PUBLICA behoben werden müssen. Er betrachtet jedoch eine pauschale, nicht erhärtete Beitragsanpassung für verfrüht. Der Bundesrat prüft zur Zeit Massnahmen, damit die frühzeitige Pensionierung und insbesondere die Ausrichtung der AHV- Überbrückungsrente kostendeckend werden. Eine pauschale, nicht auf eingehende Überprüfung der technischen Grundlagen von PUBLICA abgestützte Beitragsanpassung wäre deshalb verfrüht und würde mit Sicherheit auch vom Personal nicht verstanden.
Seit dem 1. Juni 2003 müssen für den Bezug einer Invalidenrente die Voraussetzungen nach dem IVG erfüllt sein. Die sogenannte Berufsinvalidität kommt nur noch subsidiär für Personen über 50 Jahren zur Anwendung. Für die Invalidisierungspraxis bedeutet dies bereits eine deutliche Verschärfung, insbesondere, weil bei sogenannten "Berufsinvaliditätsfällen" der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat, was bisher nicht der Fall war.
Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass die beiden Themenkreise vorzeitige Pensionierung und erhöhte Invalidisierungsrate separat betrachtet werden müssen, da es sich um verschiedene Geschäftsvorfälle handelt. Er beantragt daher, die Motion der Spezialkommission des Nationarates, Minderheit Weyeneth, abzulehnen.
Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, Tel. 031 323 93 65
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