Feuern im Wald und am Waldrand ist im Kanton Luzern ab sofort verboten
Luzern (ots)
Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter verschärft.
Aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse erlässt das Kantonsforstamt per sofort das Verbot, im ganzen Kantonsgebiet, im Wald und in waldnahen Gebieten Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen oder Feuerwerke zu entzünden. Dieses Verbot gilt auch für befestigte Feuerstellen. Das Feuerwehrinspektorat und die Feuerpolizei der Gebäudeversicherung unterstützen diese präventive Massnahme. Über die Aufhebung des Verbots wird nach einer Regenperiode entschieden.
Felder, Fluren und Böschungen sind ebenfalls sehr trocken. Das Kantonsforstamt und die Gebäudeversicherung warnen, dass sich Feuer schnell ausbreiten können. Auf das Feuern soll deshalb generell verzichtet werden. Vorsicht ist auch beim Abstellen von Motorfahrzeugen im Freien geboten. Der trockene Untergrund kann durch die heisse Auspuffanlage (Katalysator) Feuer fangen.
Kontakt:
Stv. Kantonsförster
Thomas Abt
Tel. +41/41/228'66'94
Feuerwehrinspektor Gebäudeversicherung
Hans-Peter Spring