Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Auswirkungen des Entlastungsprogramms auf das Bundespersonal
Bern (ots)
26. Sep 2003 (EFD) Die Massnahmen im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 sind personalpolitisch vertretbar. Dies hält der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE) fest.
Teuscher hatte mit einer Interpellation vom 20. Juni 2003 Auskunft verlangt, was der im Rahmen des Entlastungsprogramms 03 vorgesehene Stellenabbau und die geplanten Einsparungen beim Lohnsystem für das Personal, aber auch für die Aufgaben des Bundes selber bedeuten. Insbesondere wollte sie wissen, wie die Massnahmen mit den rechtlichen Vorgaben der Personalpolitik des Bundes vereinbart werden können. Weiter verlangte sie Auskunft, ob sich der Bundesrat bewusst sei, dass er mit einem Stellenabbau angesichts der heutigen Wirtschaftslage ein falsches Signal aussende.
Für den Bundesrat steht fest, dass der Personalbereich mit einem Anteil von mehr als acht Prozent an den Gesamtausgaben bei der Sanierung der Bundesfinanzen auch einen Beitrag zu leisten hat. Vorgeschlagen wird eine Kombination von stellen- und lohnbezogenen Massnahmen, die der Bundesrat als personalpolitisch vertretbar erachtet. Um Entlassungen vorzubeugen, wird zur Zeit eine departementsübergreifende Stellenvermittlung (interner Arbeitsmarkt) aufgebaut.
Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm beabsichtigt der Bundesrat weiter, den jährlichen Lohnanstieg des Bundespersonals etwas zu verlangsamen. Zu diesem Zweck sollen die in Artikel 39 der
Bundespersonalverordnung (BPV) festgelegten Prozentsätze der jährlichen, leistungsabhängigen Lohnerhöhung reduziert werden.
Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42
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