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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bundesrat gegen drastische Erhöhung der Tabaksteuer

Bern (ots)

01. Okt 2003 (EFD) Entgegen dem Antrag einer
Spezialkommission des Nationalrates wird der Bundesrat den 
Steuertarif für Zigaretten am 1. Oktober 2004 und am 1. Juli 2005 
nicht zwingend um je 40 Rappen pro Päckli erhöhen. Die 
Spezialkommission (Minderheit Genner) hatte dies mit ihrer Motion 
vom 22. August 2003 verlangt. Der Bundesrat macht in seiner Antwort 
aber klar, dass er seine bisherige Steuerpolitik der moderaten 
Steuerschritte fortführen will und beantragt deshalb, die Motion in 
ein Postulat umzuwandeln.
Wie der Bundesrat in seiner Antwort weiter festhält, strebt er mit 
seiner Tabaksteuerpolitik seit jeher einen Kompromiss zwischen 
fiskalischer Ergiebigkeit und gesundheitspolitischer Wirksamkeit an. 
Dies sei ihm bisher gelungen, sei doch der Verkauf von Zigaretten 
stetig zurückgegangen, während die Einnahmen zugenommen hätten.
Bei einem Aufschlag von heute Fr. 5.20 auf Fr. 6.-- je Päckli würde 
die Tabaksteuer rund 58 Prozent des Detailverkaufspreises ausmachen. 
Dem Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001-2005 entsprechend 
will der Bundesrat jedoch das EU-Mindestniveau von 57 Prozent nicht 
überschreiten. Heute betrage die Belastung in der Schweiz rund 53 
Prozent.
Bei einer Steuererhöhung im verlangten Ausmass dürften die Verkäufe 
zwar weiter zurückgehen, der Konsum liesse sich jedoch nur noch 
begrenzt reduzieren (Wechsel zu Substitutionsfabrikaten, Aufkommen 
von Schwarzmärkten und Schmuggel, Einkauf im Ausland). Ausserdem - 
so der Bundesrat weiter - wäre damit zu rechnen, dass der Verkauf 
von Zigaretten an Grenzgänger und Touristen aus Österreich und 
Italien, wo keine Steuererhöhungen vorgesehen seien, völlig 
einbrechen würde. Im Vergleich zu diesen Ländern wäre dann in der 
Schweiz ein Päckli Zigaretten etwa 90 Rappen teurer.
Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, seine bisherige Steuerpolitik 
der moderaten Schritte fortzuführen - im Einklang mit den 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Preisentwicklung in den 
Nachbarländern. Er wird aufgrund der Preissituation in den 
Nachbarländern zu gegebener Zeit über weitere Steuererhöhungen 
entscheiden.
Die jüngste Erhöhung der Tabaksteuer datiert übrigens vom 1. August 
2003 - der Zigarettenpreis stieg um 30 Rappen je Päckli an.
Auskunft: Fritz Weber, Oberzolldirektion, Chef Sektion Tabak- und 
Bierbesteuerung, Tel. 031 322 66 79
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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