Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
EJPD: Ein "Knigge" für die Beziehungen des Bundes mit den Gemeinden
Bern (ots)
16.10.2002. Die Gemeinden werden besser einbezogen bei der Ausgestaltung von Bundesmassnahmen, die sie betreffen. Der Bundesrat hat gestern die Richtlinien betreffend die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden verabschiedet. Sie konkretisieren den neuen Städte- und Gemeindeartikel in der Bundesverfassung (Art. 50 Abs. 2 und 3).
Die neue Verfassungsbestimmung ist für den Bundesrat vor allem Anstoss für die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit Bund, Kantone, Gemeinden. Ihre sachgerechte Umsetzung erfordert Informationen des Bundes über die Wirkungen seiner Massnahmen auf Ebene der Gemeinden. Diese sollen bei der Politikgestaltung stärker einbezogen werden und dies in einem Geist der Partnerschaft und Transparenz. In Bezug auf die Berggebiete besteht seit über 25 Jahren eine zufriedenstellende vertikale Zusammenarbeit. Bei den Städten und Gemeinden befindet sich der institutionalisierte Dialog zwischen den Staatsebenen hingegen erst am Anfang. Ein erster wichtiger Schritt wurde im Februar 2001 mit der Schaffung der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) gemacht.
Transparenz bei Zusammenarbeit und Direktkontakten
Zukünftig sollen Gemeinden und Städte systematischer als bisher in Vernehmlassungen und Kommissionsarbeiten einbezogen werden, wenn absehbar ist, dass sie durch Bundesmassnahmen betroffen sind. Zugleich steckt der Bundesrat den Rahmen für seine Agglomerationspolitik ab, wobei diese primär eine Aufgabe der Kantone ist.
Die Gestaltung von Direktkontakten zwischen dem Bund und den Gemeinden- im Verhältnis zu den kantonalen Kompetenzen - ist eine staatspolitisch sensible Frage. Die Kantone bleiben die primären Partner des Bundes bei der Umsetzung von Bundesmassnahmen und sie bilden das wichtigste Scharnier bei der Agglomerationspolitik. In erster Linie obliegt es ihnen, die Interessen der Gemeinden gegenüber dem Bund zu vertreten. Bereits heute gibt es allerdings in mehreren Politikbereichen Direktkontakte zwischen Bund und Gemeinden, beispielsweise in der Umwelt- und der Sozialpolitik. Sie entsprechen gegenseitigen Informationsbedürfnissen im Hinblick sowohl auf die Wahl geeigneter Lösungen wie auch auf deren Umsetzung. Auch wenn der Bundesrat trilaterale Kontakte Bund - Kantone - Gemeinden bevorzugt, namentlich im Rahmen der TAK, anerkennt er den Nutzen bilateraler Kontakte Bund - Gemeinden. Bei diesen Kontakten ist den Kantonen gegenüber Transparenz walten zu lassen.
Die vorliegenden Richtlinien sind in enger Zusammenarbeit mit den am Dialog beteiligten Partnern - Kantone, Gemeinden, Städte und Bergregionen - erarbeitet und von der TAK gutgeheissen worden. Sie werden am 1. Dezember 2002 in Kraft treten und nach drei Jahren überprüft werden.
Weitere Informationen: Luzius Mader, Vizedirektor, Bundesamt für Justiz (Tel. 031/322 41 02)