Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Revidierte Empfehlungen der FATF zur Bekämpfung der Geldwäscherei: Auftrag an das EFD
Bern (ots)
22. Okt 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute das EFD beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen Botschaftsentwurf zur Umsetzung der 40 revidierten Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (FATF) erarbeiten soll. Die 40 revidierten Empfehlungen wurden an der Vollversammlung der FATF im Juni 2003 verabschiedet. Sie bilden den neuen internationalen Standard zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Die FATF wird ab Anfang 2005 überprüfen, ob und wie die neuen Standards umgesetzt werden. Alle Mitgliedländer der FATF sind also dazu aufgerufen, die neuen Empfehlungen rechtzeitig einzuführen.
Die schweizerische Gesetzgebung stimmt mit diesen neuen Standards schon weitgehend überein. Einige Anpassungen sind allerdings trotzdem vorzunehmen, insbesondere im Bereich des Strafrechts und des Aktienrechts - unter anderem geht es um eine Erweiterung der Liste mit den Straftaten, die als Vortaten zur Geldwäscherei gelten. Da auch das Geldwäschereigesetz (GwG), wie sich in den ersten Jahren von dessen Vollzug gezeigt hat, in verschiedenen Punkten angepasst werden muss, ist es wichtig, dass die FATF-bedingten Änderungen gleichzeitig vorgenommen werden. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des EFD einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe soll einen Botschaftsentwurf über die Gesetzesänderungen erarbeiten, die zur Umsetzung der 40 Empfehlungen der FATF notwendig sind. Sie wird die von den Gesetzesänderungen betroffenen Kreise punktuell konsultieren.
Auskunft: Giovanni Antonio Colombo, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 87
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